Wohnung top 2 u. Garagen 1 + 3 - Zwangsversteigerung
reedb-id: 1264117
連絡先:
Versteigerungsdatum und -zeit: am 17.7.2025 um 11:15 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG
Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG
フラット ユーデンドルフ オーストリア | QR-CODE ...

フラット
抵当流れ
評価額、時価 € 395,380 (≈ US$ 450,000)
AT-8111 ユーデンドルフ, シュトラーセンゲル, Fichtengasse 8
ドイツ連邦共和国シュタイアーマルク, オーストリア
ファイナンス
オークション開催日 17.07.2025
450,000)
評価額、時価 € 395,380 (≈
地域
居住スペース1,215.14 平方フィート
説明
Grundbuch: KG 63238 Judendorf-StraßengelEZ 1779 hievon 354/836-Anteile B-LNR 6 mit WE an Top 2
EZ 1779 hievon 24/836-Anteile B-LNR 7 mit WE an Garage G1
EZ 1779 hievon 16/836-Anteile B-LNR 10 mit WE an Garage G2
Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr 760/12 im Ausmaß von 1000 m², davon 206 m²
Bauf.(10) und 794 m² Gärten (10), hievon hievon 354/836-Anteile B-LNR 6 mit WE an Top 2,
24/836-Anteile B-LNR 7 mit WE an Garage G1 und 16/836-Anteile B-LNR 10 mit WE an
Garage G2, im Haus Fichtengasse 8, 8111 Gratwein-Straßengel
Erhebung des Bauaktes bei der Marktgemeinde Gratwein-Straßengel durch eine Hilfskraft des
Sachverständigen am 03.09.2024, wobei vom Mitarbeiter im Bauamt keine vollständige
Akteneinsicht gewährt wurde, sodass unklar ist, ob gegenständlich eine vollständige
Befundgrundlage zur Verfügung steht, woraus ein entsprechendes Risiko für einen Ersteher
resultiert.
Nachdem die verpflichtete Partei bei beiden Schätzterminen nicht zugegen war, liegen
hinsichtlich der Bewertungsobjekte keinerlei Informationen über die Verwaltung,
Bewirtschaftung und Instandhaltungsrücklage vor, woraus ebenfalls ein Risiko für einen
Ersteher resultieren kann.
Im A1-Blatt ist die Flächenänderung in Vorbereitung ersichtlich gemacht. Laut Mitteilung des
Vermessungsamtes Graz bezieht sich diese auf eine Überprüfung der Koordinaten des im
Grenzkataster eingetragenen Grundstückes, wobei sich am Flächenausmaß desselben nichts
ändert.
Die gegenständliche Liegenschaft befindet sich in grundsätzlich guter Wohnlage im
Gemeindegebiet von Gratwein-Straßengel, sie ist über die Mitterstraße erreichbar, von
welcher die Fichtengasse in westliche Richtung abzweigt, wo sich die Liegenschaft dann nach
rund 115 m zur rechten Hand befindet.
Bei der Fichtengasse handelt es sich um eine Privatstraße, entsprechende Dienstbarkeiten
des Gehens und Fahrens zu Gunsten der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft sind im
A2-Blatt ersichtlich gemacht.
Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes und weitergehende
Infrastruktureinrichtungen finden sich innerhalb des Gemeindegebietes.
Das gegenständliche Grundstück Nr. 760/12 im katastralen Gesamtausmaß von 1.000 m2
wird im Süden von der Fichtengasse begrenzt, es ist eben und länglich rechtecksförmig.
Die Bebauung des Grundstückes umfasst das Wohnhaus Fichtengasse 8, bestehend aus
Kellergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss, sowie ein freistehendes Garagengebäude
mit drei Einstellplätzen.
Bei den nicht bebauten Grundstücksflächen handelt es sich um eine befestigte Freifläche
zwischen dem Garagengebäude und der südlichen Grundstücksgrenze, eine Einfriedung mit
einer Sichtschutzmauer straßenseitig mit Eingangstüre, befestigte Gehwege, Grünflächen mit
Bepflanzung sowie um eine einfache Gartenhütte im südöstlichen Grundstückseck.
Die Liegenschaften im Nahbereich sind mit Wohnhäusern unterschiedlichen Baualters bebaut.
Soweit erhoben werden konnte, ist das gegenständliche Gebäude vollständig aufgeschlossen
(Strom/derzeit in der Bewertungswohnung stillgelegt, Kanal, Wasser, Gasanschluss).
Das bewertungsgegenständliche Grundstück ist im GIS des Landes Steiermark als Bauland
der Kategorie „Reines Wohngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,4 ausgewiesen,
Teile dieses Grundstückes liegen innerhalb des 30-jährlichen Hochwassers, die verbleibenden
Grundstücksflächen innerhalb des HQ 100 bzw. HQ 300. Im Übrigen wird auf den dem
Langgutachten beiliegenden Auszug des „HORA“-Passes verwiesen.
Soweit erhoben werden konnte, erfolgte die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
aufgrund einer Baubewilligung vom 24.06.1976, die Benützungsbewilligung datiert vom
24.11.1980, der bauliche Bestand umfasste laut Bauakt Kellergeschoss, Erdgeschoss und
einen nicht ausgebauten Dachraum. Mit Bescheid vom 13.03.2007 wurden der Um- und
Zubau des Wohnhauses samt Aufstockung, der Neubau der Garage sowie die Errichtung
einer Sichtschutzmauer bewilligt, im Bauakt erliegt eine Fertigstellungsanzeige vom
30.10.2014.
Laut den Baubeschreibungen im Bauakt ist das Wohnhaus in Ziegelbauweise und in
Holzriegelbauweise errichtet, es besteht aus Kellergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss
(Mansardgeschoss), die Fassaden sind mit einem WDVS versehen und mit Putz beschichtet,
den oberen Abschluss bildet ein Mansarddach mit kleinformatigem Deckungsmaterial bzw. ein
Flachdach (Terrasse im Obergeschoss).
Der Zugang zur bewertungsgegenständlichen Wohnung top Nr. 2 im Obergeschoss erfolgt an
der Ostseite des Gebäudes in das allgemeine Stiegenhaus, die vertikale Verbindung erfolgt
über eine zweiläufige Massivstiegenanlage mit Halbpodest, wobei anzumerken ist, dass das
Geländer bei der in das Obergeschoss führenden Stiege lediglich als Provisorium ausgeführt
und nicht standsicher ist. Die Erreichbarkeit des Kellers ist unmittelbar von außen an der
Südseite oder über das allgemeine Stiegenhaus gegeben.
Die Beheizung des Gebäudes sowie die Warmwasserbereitung erfolgen augenscheinlich über
eine Warmwasserzentralheizung, welche durch eine Gastherme bzw. mit Solarthermie
betrieben wird, die Wärmeaustragung im Obergeschoss erfolgt über Fußbodenheizungen,
ansonsten sind in den zugeordneten Kellerräumen Radiatoren ersichtlich.
Zur Belichtung sind Kunststofffensterkonstruktionen mit Rollläden sowie bauartgleiche
Fenstertüren vorhanden, im Keller sind grundsätzlich Stahlblechtüren ausgeführt, das
allgemeine Stiegenhaus ist mit einer Glaslichtentüre abgeschlossen, ansonsten bestehen im
Wohnungsinneren Vollbautüren, welche an Stahlzargen angeschlagen sind.
Gemäß dem der Wohnungseigentumsbegründung zu Grunde liegenden Nutzwertgutachten
(TZ 4673/2022) besteht die im Obergeschoss gelegene Wohnung top Nr. 2 aus den folgenden
Räumen: Diele, Bad/WC, Abstellraum, Zimmer, Schrankraum, Wohnen/Essen/Küche mit einer
Nutzfläche von 112,89 m2.
Weiters ist dieser Wohnung das folgende Zubehör zugeordnet: Gartenfläche 140,17 m²,
Zimmer 1 im Erdgeschoss 12,41 m² , Diele und Vorraum im Keller 8,93 m², Bar/Küche,
Waschraum/WC und Sauna/Lager im Keller 36,69 m².
Die von der Bewertungswohnung aus begehbare Terrasse im Obergeschoss weist ein
Planmaß von 54,05 m2 auf, sie ist im Nutzwertgutachten nicht explizit ausgewiesen, sondern
nur als Zuschlagsfaktor (+11%) angegeben.
Hinzuweisen ist darauf, dass die Diele im Kellergeschoss gegenüber dem allgemeinen
Kellergang (A: 4,40 m2) – anders als im Parifizierungsplan dargestellt – baulich nicht
abgeschlossen ist, wodurch die Zubehörtauglichkeit allenfalls fraglich ist, und der seinerzeitige
Schutzraum als Sauna/Lager parifiziert wurde. Weiters wurde bei der Wohnung top Nr. 1 im
Erdgeschoss statt der Terrasse (laut bewilligtem Einreichplan) ein Wintergarten im
Parifizierungsplan dargestellt und auch bewertet (= Abweichung vom bestehenden
Baukonsens).
Die bewertungsgegenständliche Wohnung ist im Obergeschoss augenscheinlich gut
ausgestattet, die Fußböden weisen geölte Schiefer- und Parkettbeläge auf, auf der Terrasse
sind Granitplatten verlegt, die Wandoberflächen in der Wohnung sind grundsätzlich
gespachtelt und gemalt bzw. in den erforderlichen Bereichen verfliest, die Deckenuntersichten
sind grundsätzlich abgehängt und haben integrierte Beleuchtungskörper.
Die Sanitärausstattung umfasst eine Eckbadewanne, eine Walk-in-Dusche, ein Hänge-WC mit
Einbauspülkasten und einen Waschtisch.
Die Elektro-Ausstattung der Wohnung ist laut erteilter Information des Maklers gehoben,
detaillierte Informationen zu den Elektro-Installationen liegen nicht vor, zumal die verpflichtete
Partei bei beiden Schätzterminen nicht anwesend war.
Das im Erdgeschoss zugeordnete Zimmer 1 ist mit einem Radiator beheizt, der Boden weist
einen Fertigparkettbelag auf, an den Wänden sind Kabelkanäle ersichtlich, die
Deckenuntersicht ist teilweise abgehängt mit integrierter Beleuchtung, zur Belichtung ist ein
Kunststofffenster mit Isolierverglasung vorhanden, der Gurtzug für den Sonnenschutz
erscheint defekt.
Die als Zubehör zugeordneten Räume im Kellergeschoss weisen grundsätzlich Fliesen- bzw.
Feinsteinzeugbeläge auf, die Deckenuntersichten sind mit Holz verkleidet bzw. abgehängt, im
Sanitärraum sind eine Eckbadewanne, ein Waschtisch und ein Hänge-WC mit
Einbauspülkasten vorhanden, die Belichtung erfolgt über Kellerfenster (Kunststofffenster mit
Isolierverglasung), insgesamt ist in diesen Kellerräumen eine unterdurchschnittliche
Raumhöhe gegeben.
Der Bau- und Erhaltungszustand der Wohnung bzw. der dieser zugeordneten Räume kann als
weitgehend normal beschrieben werden, in den Kellerräumen zeigen sich Verfärbungen am
aufgehenden Mauerwerk, welche auf einen Feuchteschaden hindeuten.
Die Restnutzungsdauer wird zum Bewertungsstichtag mit 50 Jahren eingeschätzt, die
gewöhnliche Gesamtnutzungsdauer derartiger Gebäude beträgt zum Bewertungsstichtag
rund 70 Jahre.
Garage: Diese ist massiv errichtet, hat laut Plan die Außenmaße 6,50 m x 9,00 m und ist nach
vorne hin mit drei automatisch angetriebenen Sektionaltoren abgeschlossen sowie nach oben
hin mit einem bekiesten Flachdach, sie umfasst insgesamt drei PKW-Stellplätze. Zwischen
der Garage Nr. 1 und der Garage Nr. 2 ist eine Abtrennung mit Grobspanplatten errichtet, an
der Rückwand der Garage Nr. 1 befinden sich ein E-Verteiler bzw. Steckdosen.
Der Bereich zwischen der Garage und der Straßengrundgrenze ist mit Betonsteinen befestigt,
wobei der Bereich vor der Garage Nr. 1 dieser als Zubehör zugeordnet ist, der Freibereich vor
der Garage Nr. 3 ist ein allgemeiner Teil der Liegenschaft; dies ist im Parifizierungsplan falsch
dargestellt.
Die der Bewertungswohnung zugeordnete Gartenfläche befindet sich im südöstlichen
Grundstückseck, sie ist mit (Zier-)Bäumen bewachsen und beinhaltet auch eine kleine,
einfache Abstellhütte.
Bau- und Erhaltungszustand, Hausverwaltung: Der Bau- und Erhaltungszustand im
Wohnungsinneren kann grundsätzlich als gut beschrieben werden, im Kellergeschoss als
durchschnittlich, bei den Außenanlagen und auch auf der Terrasse besteht zum Teil ein
Pflegerückstau.
Hinsichtlich der zu bezahlenden Wohn-, Betriebs- und Heizkosten liegen dem
Sachverständigen keine Informationen vor, ebenso wenig zur Frage, ob und in welcher Höhe
eine Reparaturrücklage besteht. Diesbezüglich kann sich für einen Ersteher der
gegenständlichen Wohnungseigentumsobjekte ein Risiko ergeben! 2.3.3.
Hinsichtlich des Inventars wird auf das Gutachten der SV Mag. (FH) Alexandra Trimmel vom
05.12.2024 verwiesen und ergibt sich für das Inventar laut diesem ein Zeitwert von
€ 3.380,00.
Zur Frage der Nutzung liegen dem Sachverständigen keine Informationen vor, zum
Bewertungsstichtag sind die Bewertungsobjekte augenscheinlich ungenutzt sowie leerstehend
und stehen diese laut Information nunmehr zum Verkauf, weshalb die Bewertung unter der
Annahme einer Bestandsfreiheit erfolgt.
Infolge der Bestimmung des § 5 Abs. 2 WEG stellen die drei Wohnungseigentumsobjekte eine
wirtschaftliche Einheit dar und werden daher nur gemeinsam versteigert.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 39.538,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum
Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen
Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist zu übernehmen:
C-LNR 33 a 4673/2022 Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gern § 32 WEG
2002 gern Punkt 12.4. Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag 2022-04-22
Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls
Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.
Infolge der Bestimmung des § 5 Abs. 2 WEG stellen die drei Wohnungseigentumsobjekte
(Wohnung W2 und Garage G1 und Garage G3 eine wirtschaftliche Einheit dar und werden
daher nur gemeinsam versteigert.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
WICHTIGER HINWEIS:
Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größeren
Taschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wird
Ihnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zu
erscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden.
Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres
Lichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.
Näheres siehe Langgutachten!
Vadium: Grundbuch: KG 63238 Judendorf-Straßengel
EZ 1779 hievon 354/836-Anteile B-LNR 6 mit WE an Top 2
EZ 1779 hievon 24/836-Anteile B-LNR 7 mit WE an Garage G1
EZ 1779 hievon 16/836-Anteile B-LNR 10 mit WE an Garage G2
Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr 760/12 im Ausmaß von 1000 m², davon 206 m²
Bauf.(10) und 794 m² Gärten (10), hievon hievon 354/836-Anteile B-LNR 6 mit WE an Top 2,
24/836-Anteile B-LNR 7 mit WE an Garage G1 und 16/836-Anteile B-LNR 10 mit WE an
Garage G2, im Haus Fichtengasse 8, 8111 Gratwein-Straßengel
Erhebung des Bauaktes bei der Marktgemeinde Gratwein-Straßengel durch eine Hilfskraft des
Sachverständigen am 03.09.2024, wobei vom Mitarbeiter im Bauamt keine vollständige
Akteneinsicht gewährt wurde, sodass unklar ist, ob gegenständlich eine vollständige
Befundgrundlage zur Verfügung steht, woraus ein entsprechendes Risiko für einen Ersteher
resultiert.
Nachdem die verpflichtete Partei bei beiden Schätzterminen nicht zugegen war, liegen
hinsichtlich der Bewertungsobjekte keinerlei Informationen über die Verwaltung,
Bewirtschaftung und Instandhaltungsrücklage vor, woraus ebenfalls ein Risiko für einen
Ersteher resultieren kann.
Im A1-Blatt ist die Flächenänderung in Vorbereitung ersichtlich gemacht. Laut Mitteilung des
Vermessungsamtes Graz bezieht sich diese auf eine Überprüfung der Koordinaten des im
Grenzkataster eingetragenen Grundstückes, wobei sich am Flächenausmaß desselben nichts
ändert.
Die gegenständliche Liegenschaft befindet sich in grundsätzlich guter Wohnlage im
Gemeindegebiet von Gratwein-Straßengel, sie ist über die Mitterstraße erreichbar, von
welcher die Fichtengasse in westliche Richtung abzweigt, wo sich die Liegenschaft dann nach
rund 115 m zur rechten Hand befindet.
Bei der Fichtengasse handelt es sich um eine Privatstraße, entsprechende Dienstbarkeiten
des Gehens und Fahrens zu Gunsten der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft sind im
A2-Blatt ersichtlich gemacht.
Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes und weitergehende
Infrastruktureinrichtungen finden sich innerhalb des Gemeindegebietes.
Das gegenständliche Grundstück Nr. 760/12 im katastralen Gesamtausmaß von 1.000 m2
wird im Süden von der Fichtengasse begrenzt, es ist eben und länglich rechtecksförmig.
Die Bebauung des Grundstückes umfasst das Wohnhaus Fichtengasse 8, bestehend aus
Kellergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss, sowie ein freistehendes Garagengebäude
mit drei Einstellplätzen.
Bei den nicht bebauten Grundstücksflächen handelt es sich um eine befestigte Freifläche
zwischen dem Garagengebäude und der südlichen Grundstücksgrenze, eine Einfriedung mit
einer Sichtschutzmauer straßenseitig mit Eingangstüre, befestigte Gehwege, Grünflächen mit
Bepflanzung sowie um eine einfache Gartenhütte im südöstlichen Grundstückseck.
Die Liegenschaften im Nahbereich sind mit Wohnhäusern unterschiedlichen Baualters bebaut.
Soweit erhoben werden konnte, ist das gegenständliche Gebäude vollständig aufgeschlossen
(Strom/derzeit in der Bewertungswohnung stillgelegt, Kanal, Wasser, Gasanschluss).
Das bewertungsgegenständliche Grundstück ist im GIS des Landes Steiermark als Bauland
der Kategorie „Reines Wohngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,4 ausgewiesen,
Teile dieses Grundstückes liegen innerhalb des 30-jährlichen Hochwassers, die verbleibenden
Grundstücksflächen innerhalb des HQ 100 bzw. HQ 300. Im Übrigen wird auf den dem
Langgutachten beiliegenden Auszug des „HORA“-Passes verwiesen.
Soweit erhoben werden konnte, erfolgte die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
aufgrund einer Baubewilligung vom 24.06.1976, die Benützungsbewilligung datiert vom
24.11.1980, der bauliche Bestand umfasste laut Bauakt Kellergeschoss, Erdgeschoss und
einen nicht ausgebauten Dachraum. Mit Bescheid vom 13.03.2007 wurden der Um- und
Zubau des Wohnhauses samt Aufstockung, der Neubau der Garage sowie die Errichtung
einer Sichtschutzmauer bewilligt, im Bauakt erliegt eine Fertigstellungsanzeige vom
30.10.2014.
Laut den Baubeschreibungen im Bauakt ist das Wohnhaus in Ziegelbauweise und in
Holzriegelbauweise errichtet, es besteht aus Kellergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss
(Mansardgeschoss), die Fassaden sind mit einem WDVS versehen und mit Putz beschichtet,
den oberen Abschluss bildet ein Mansarddach mit kleinformatigem Deckungsmaterial bzw. ein
Flachdach (Terrasse im Obergeschoss).
Der Zugang zur bewertungsgegenständlichen Wohnung top Nr. 2 im Obergeschoss erfolgt an
der Ostseite des Gebäudes in das allgemeine Stiegenhaus, die vertikale Verbindung erfolgt
über eine zweiläufige Massivstiegenanlage mit Halbpodest, wobei anzumerken ist, dass das
Geländer bei der in das Obergeschoss führenden Stiege lediglich als Provisorium ausgeführt
und nicht standsicher ist. Die Erreichbarkeit des Kellers ist unmittelbar von außen an der
Südseite oder über das allgemeine Stiegenhaus gegeben.
Die Beheizung des Gebäudes sowie die Warmwasserbereitung erfolgen augenscheinlich über
eine Warmwasserzentralheizung, welche durch eine Gastherme bzw. mit Solarthermie
betrieben wird, die Wärmeaustragung im Obergeschoss erfolgt über Fußbodenheizungen,
ansonsten sind in den zugeordneten Kellerräumen Radiatoren ersichtlich.
Zur Belichtung sind Kunststofffensterkonstruktionen mit Rollläden sowie bauartgleiche
Fenstertüren vorhanden, im Keller sind grundsätzlich Stahlblechtüren ausgeführt, das
allgemeine Stiegenhaus ist mit einer Glaslichtentüre abgeschlossen, ansonsten bestehen im
Wohnungsinneren Vollbautüren, welche an Stahlzargen angeschlagen sind.
Gemäß dem der Wohnungseigentumsbegründung zu Grunde liegenden Nutzwertgutachten
(TZ 4673/2022) besteht die im Obergeschoss gelegene Wohnung top Nr. 2 aus den folgenden
Räumen: Diele, Bad/WC, Abstellraum, Zimmer, Schrankraum, Wohnen/Essen/Küche mit einer
Nutzfläche von 112,89 m2.
Weiters ist dieser Wohnung das folgende Zubehör zugeordnet: Gartenfläche 140,17 m²,
Zimmer 1 im Erdgeschoss 12,41 m² , Diele und Vorraum im Keller 8,93 m², Bar/Küche,
Waschraum/WC und Sauna/Lager im Keller 36,69 m².
Die von der Bewertungswohnung aus begehbare Terrasse im Obergeschoss weist ein
Planmaß von 54,05 m2 auf, sie ist im Nutzwertgutachten nicht explizit ausgewiesen, sondern
nur als Zuschlagsfaktor (+11%) angegeben.
Hinzuweisen ist darauf, dass die Diele im Kellergeschoss gegenüber dem allgemeinen
Kellergang (A: 4,40 m2) – anders als im Parifizierungsplan dargestellt – baulich nicht
abgeschlossen ist, wodurch die Zubehörtauglichkeit allenfalls fraglich ist, und der seinerzeitige
Schutzraum als Sauna/Lager parifiziert wurde. Weiters wurde bei der Wohnung top Nr. 1 im
Erdgeschoss statt der Terrasse (laut bewilligtem Einreichplan) ein Wintergarten im
Parifizierungsplan dargestellt und auch bewertet (= Abweichung vom bestehenden
Baukonsens).
Die bewertungsgegenständliche Wohnung ist im Obergeschoss augenscheinlich gut
ausgestattet, die Fußböden weisen geölte Schiefer- und Parkettbeläge auf, auf der Terrasse
sind Granitplatten verlegt, die Wandoberflächen in der Wohnung sind grundsätzlich
gespachtelt und gemalt bzw. in den erforderlichen Bereichen verfliest, die Deckenuntersichten
sind grundsätzlich abgehängt und haben integrierte Beleuchtungskörper.
Die Sanitärausstattung umfasst eine Eckbadewanne, eine Walk-in-Dusche, ein Hänge-WC mit
Einbauspülkasten und einen Waschtisch.
Die Elektro-Ausstattung der Wohnung ist laut erteilter Information des Maklers gehoben,
detaillierte Informationen zu den Elektro-Installationen liegen nicht vor, zumal die verpflichtete
Partei bei beiden Schätzterminen nicht anwesend war.
Das im Erdgeschoss zugeordnete Zimmer 1 ist mit einem Radiator beheizt, der Boden weist
einen Fertigparkettbelag auf, an den Wänden sind Kabelkanäle ersichtlich, die
Deckenuntersicht ist teilweise abgehängt mit integrierter Beleuchtung, zur Belichtung ist ein
Kunststofffenster mit Isolierverglasung vorhanden, der Gurtzug für den Sonnenschutz
erscheint defekt.
Die als Zubehör zugeordneten Räume im Kellergeschoss weisen grundsätzlich Fliesen- bzw.
Feinsteinzeugbeläge auf, die Deckenuntersichten sind mit Holz verkleidet bzw. abgehängt, im
Sanitärraum sind eine Eckbadewanne, ein Waschtisch und ein Hänge-WC mit
Einbauspülkasten vorhanden, die Belichtung erfolgt über Kellerfenster (Kunststofffenster mit
Isolierverglasung), insgesamt ist in diesen Kellerräumen eine unterdurchschnittliche
Raumhöhe gegeben.
Der Bau- und Erhaltungszustand der Wohnung bzw. der dieser zugeordneten Räume kann als
weitgehend normal beschrieben werden, in den Kellerräumen zeigen sich Verfärbungen am
aufgehenden Mauerwerk, welche auf einen Feuchteschaden hindeuten.
Die Restnutzungsdauer wird zum Bewertungsstichtag mit 50 Jahren eingeschätzt, die
gewöhnliche Gesamtnutzungsdauer derartiger Gebäude beträgt zum Bewertungsstichtag
rund 70 Jahre.
Garage: Diese ist massiv errichtet, hat laut Plan die Außenmaße 6,50 m x 9,00 m und ist nach
vorne hin mit drei automatisch angetriebenen Sektionaltoren abgeschlossen sowie nach oben
hin mit einem bekiesten Flachdach, sie umfasst insgesamt drei PKW-Stellplätze. Zwischen
der Garage Nr. 1 und der Garage Nr. 2 ist eine Abtrennung mit Grobspanplatten errichtet, an
der Rückwand der Garage Nr. 1 befinden sich ein E-Verteiler bzw. Steckdosen.
Der Bereich zwischen der Garage und der Straßengrundgrenze ist mit Betonsteinen befestigt,
wobei der Bereich vor der Garage Nr. 1 dieser als Zubehör zugeordnet ist, der Freibereich vor
der Garage Nr. 3 ist ein allgemeiner Teil der Liegenschaft; dies ist im Parifizierungsplan falsch
dargestellt.
Die der Bewertungswohnung zugeordnete Gartenfläche befindet sich im südöstlichen
Grundstückseck, sie ist mit (Zier-)Bäumen bewachsen und beinhaltet auch eine kleine,
einfache Abstellhütte.
Bau- und Erhaltungszustand, Hausverwaltung: Der Bau- und Erhaltungszustand im
Wohnungsinneren kann grundsätzlich als gut beschrieben werden, im Kellergeschoss als
durchschnittlich, bei den Außenanlagen und auch auf der Terrasse besteht zum Teil ein
Pflegerückstau.
Hinsichtlich der zu bezahlenden Wohn-, Betriebs- und Heizkosten liegen dem
Sachverständigen keine Informationen vor, ebenso wenig zur Frage, ob und in welcher Höhe
eine Reparaturrücklage besteht. Diesbezüglich kann sich für einen Ersteher der
gegenständlichen Wohnungseigentumsobjekte ein Risiko ergeben! 2.3.3.
Hinsichtlich des Inventars wird auf das Gutachten der SV Mag. (FH) Alexandra Trimmel vom
05.12.2024 verwiesen und ergibt sich für das Inventar laut diesem ein Zeitwert von
€ 3.380,00.
Zur Frage der Nutzung liegen dem Sachverständigen keine Informationen vor, zum
Bewertungsstichtag sind die Bewertungsobjekte augenscheinlich ungenutzt sowie leerstehend
und stehen diese laut Information nunmehr zum Verkauf, weshalb die Bewertung unter der
Annahme einer Bestandsfreiheit erfolgt.
Infolge der Bestimmung des § 5 Abs. 2 WEG stellen die drei Wohnungseigentumsobjekte eine
wirtschaftliche Einheit dar und werden daher nur gemeinsam versteigert.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 39.538,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum
Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen
Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist zu übernehmen:
C-LNR 33 a 4673/2022 Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gern § 32 WEG
2002 gern Punkt 12.4. Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag 2022-04-22
Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls
Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.
Infolge der Bestimmung des § 5 Abs. 2 WEG stellen die drei Wohnungseigentumsobjekte
(Wohnung W2 und Garage G1 und Garage G3 eine wirtschaftliche Einheit dar und werden
daher nur gemeinsam versteigert.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
WICHTIGER HINWEIS:
Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größeren
Taschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wird
Ihnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zu
erscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden.
Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres
Lichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.
Näheres siehe Langgutachten!
Geringstes Gebot: 197.690,00 EUR
所在地
#グラーツ・ウンゲブン地区
責任の制限
数値は概算であり、実際とは異なる場合がある。Die Daten zu diesem Objekt /Immobilie wurden manuell (nicht vom Anbieter) eingepflegt.
Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden.
Die aktuellen Daten entnehmen Sie gegebenenfalls von der angegebenen Seite oder setzen
Sie sich mit dem Anbieter in Verbindung.
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