Wohnung 2 + TG-Abstellplatz 17 - Zwangsversteigerung
reedb-id: 1255603
Información de contacto :
Versteigerungsdatum und -zeit: am 24.6.2025 um 10:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG
Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG
Moradia Apartamento Graz-Puntigam Leilão / Foreclosure Áustria | QR-CODE ...

Moradia Apartamento
Foreclosures
estimado, valor de mercado € 221,000 (≈ US$ 252,000)
AT-8055 Graz-Puntigam, Puntigam, Gaisbacherweg 12
Bundesland Steiermark, Áustria
Financeiro
data do leilão 24.06.2025
252,000)
estimado, valor de mercado € 221,000 (≈
Áreas
Àrea806.43 pé
Descrição
Grundbuch:KG 63118 Rudersdorf EZ 1133 hievon 150/4906-Anteile B-LNR 88 und 14/4906-Anteile B-
LNR 89
Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr 170/2 im Ausmaß von 4567 m², davon 1220 m² Bauf. (10) und 384 m² Bauf. (20) und 2963 m² Gärten (10), GSt Nr 170/10 im Ausmaß von 374 m² Gärten (10) und GSt Nr 170/11 im Ausmaß von 106 m² Gärten (10), Gesamtfläche 5.047 m², hievon 150/4906-Anteile B-LNR 88 und 14/4906-Anteile B-LNR 89 mit Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. 2/EG im Hause Gaisbacherweg 12, 8055 Graz, und Wohnungseigentum am Abstellplatz Nr. Kfz 17 in der Tiefgarage.
Im C-Blatt ist vorrangig eine Dienstbarkeit eingetragen, welche sich auf die Bewertungsobjekte nicht wertbeeinflussend auswirkt.
Im Kaufvertrag TZ 11619/2017 wurde zu Gunsten der GGW ein Vorkaufsrecht eingeräumt und für den Veräußerungsfall vereinbart, dass die GGW das Recht hat, einen Betrag von € 21.937,39 einzufordern. Die Bewertung der gegenständlichen Liegenschaftsanteile erfolgt unter der Voraussetzung der Geldlastenfreiheit, weshalb diese Nachzahlungsverpflichtung zu Gunsten der GGW bei der Verkehrswertermittlung unberücksichtigt bleibt.
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft liegt im XVII. Grazer Stadtbezirk Puntigam östlich der Triester Straße, sie ist über den Feldkirchner Weg und den Gaisbacherweg
erreichbar.
Die benachbarten Liegenschaften sind mit Ein- und Zweifamilienwohnhäusern sowie mit Mehrfamilienwohnhausanlagen bebaut.
Das Grundstück Nr. 170/2 im katastralen Ausmaß von 4.567 m² ist annähernd rechtecksförmig konfiguriert, es wird im Westen vom Feldkirchner Weg und im Norden sowie Osten vom Gaisbacherweg begrenzt, es fällt leicht in östliche Richtung ab.
Die Bebauung dieses Grundstückes umfasst die teilweise freistehenden, überwiegend aber in gekuppelter Bauweise errichteten Wohnhäuser Gaisbacherweg 2, 4, 6, 6a, 8, 8a, 10, 12, 14 und 14a, welche teilweise unterkellert sind und oberirdisch zwei bis drei Geschosse aufweisen; laut Nutzwertgutachten umfasst die Wohnanlage 30 Wohnungen, weiters bestehen eine Tiefgarage mit 21 Abstellplätzen sowie weitere PKW-Stellplätze im Freien.
Bei den nicht bebauten Grundstücksflächen handelt es sich um Grünflächen (überwiegend den im Erdgeschoss gelegenen Wohnungen als Zubehör zugeordnet) sowie um
Verkehrsflächen.
Bei den Grundstücken Nr. 170/10 und 170/11 handelt es sich um Grünflächen bzw. Böschungsflächen auf der anderen Seite des im öffentlichen Gut stehenden
Gaisbacherweges.
Infrastruktur und Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes sind im Bezirk bzw. in der angrenzenden Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz vorhanden.
Die Liegenschaft ist der Lage entsprechend vollständig erschlossen, inwieweit die Stromversorgung aufrecht ist, konnte nicht geprüft werden.
Aus einer Abfrage des Flächenwidmungsplanes im Geografischen Informationssystem der Stadt Graz ergibt sich, dass das Grundstück Nr. 170/2 als „Allgemeines Wohngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,3 bis 0,6 ausgewiesen ist, die beiden Grundstücke Nr. 170/10 und
170/11 sind als „Allgemeines Wohngebiet“ bzw. „Reines Wohngebiet“ mit einer Bebauungsdichte bis 0,4 ausgewiesen, weiters liegen sämtliche Grundstücke innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 17.02.0r.
Die Wohnhausanlage wurde aufgrund einer Baubewilligung aus dem Jahr 1999 errichtet, die Benützungsbewilligung datiert aus dem Jahr 2000, das Baualter beträgt zum
Bewertungsstichtag somit rund 25 Jahre.
Die Bauweise und Ausstattung entsprechen weitgehend dem im Errichtungszeitpunkt üblichen Standard des geförderten Geschosswohnbaus, die Gebäude sind in Massivbauweise errichtet, die Fassaden sind mit einem WDVS ausgeführt, die oberen Abschlüsse bilden
flachgeneigte Dächer.
Das Wohnhaus Gaisbacherweg 12 wird über ein eigenes Stiegenhaus erschlossen, die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 2 liegt im Erdgeschoss vom Eingang aus
betrachtet rechts, gemäß dem der Wohnungseigentumsbegründung zu Grunde liegenden
Nutzwertgutachten besteht diese Wohnung aus Vorraum, Abstellraum, Bad, WC, Küche und drei Zimmern mit einer Nutzfläche laut Nutzwertgutachten von 74,92 m2, weiters aus einer Terrasse mit 7,83 m2, einem Eigengarten mit 58,82 m2 und einem Kellerabteil mit 4,85 m2
(durch Metalllatten abgeteilt).
Der Abstellplatz Nr. Kfz 17 in der Tiefgarage hat laut Nutzwertgutachten eine Nutzfläche von 12,69 m2.
Der Wohnungsgrundriss wurde insofern abgeändert, als der neben der Küche liegende Teil des Wohnzimmers abgeteilt und zu einem weiteren Zimmer ausgebaut wurde, die Küche ist über einen lagemäßig veränderten Zugang vom verkleinerten Wohnzimmer aus erreichbar.
Die Ausstattung der Wohnung im Inneren entspricht grundsätzlich dem Errichtungszeitpunkt und weist dementsprechend gewisse Gebrauchserscheinungen auf.
Die Wohnung wird über Kunststofffensterkonstruktionen mit Isolierverglasung belichtet, als Sonnenschutz sind Lamellenjalousien vorhanden, der Zugang zur Terrasse ist mit einer bauartgleichen Fenstertüre abgeschlossen.
Der Wohnungszugang ist mit einer Kunststofftüre abgeschlossen, im Inneren bestehen Vollbautüren, welche an Stahlzargen angeschlagen sind, teilweise sind Glaslichten vorhanden, zur Küche hin ist keine Türe ausgeführt.
Die Beheizung erfolgt augenscheinlich zentral, zur Raumheizung sind Radiatoren ersichtlich, die Warmwasserbereitung erfolgt offensichtlich über einen im Badezimmer installierten elektrischen Warmwasserboiler (Funktionsfähigkeit wurde nicht überprüft).
Die Fußböden verfügen primär über Klebeparkettbeläge sowie Fliesenbeläge, auf der Terrasse sind Betonplatten vorhanden, die Wandoberflächen und Deckenuntersichten sind verputzt bzw. gespachtelt und gemalt.
Die Sanitärausstattung umfasst im WC ein Stand-WC mit Handwaschbecken und elektrischem Lüfter, das Badezimmer ist mit Badewanne, Handwaschbecken und elektrischem Warmwasserboiler ausgestattet.
Der Eigengarten ist begrünt bzw. bepflanzt.
Der Bau- und Erhaltungszustand der allgemeinen Teile der Liegenschaft kann augenscheinlich als dem Baualter entsprechend und normal bezeichnet werden, zum Zustand
im Wohnungsinneren wird auf die obigen Feststellungen verwiesen.
Bewertungsrelevantes Zubehör ist nicht vorhanden, wobei die vorhandene Kücheneinrichtung nicht als Zubehör qualifiziert wird.
Die verpflichtete Partei war zu allen drei Schätzterminen nicht zugegen, die Wohnung ist grundsätzlich geräumt und leer, auch der Abstellplatz in der Tiefgarage war zum Zeitpunkt der Befundaufnahme nicht genutzt, Informationen über allfällige Bestandsverhältnisse liegen dem Sachverständigen nicht vor, sodass für die Bewertung Bestandsfreiheit angenommen wird (= Risiko eines Erstehers!).
Anzumerken ist, dass diese Wohnung bei Vermietung den Bestimmungen des WGG (z.B. hinsichtlich Mietzinsbeschränkungen) unterliegt!
Betreffend die Objektdaten wird auf die dem Langgutachten beiliegenden Unterlagen, welche
von der Hausverwaltung übermittelt wurden, verwiesen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 22.100,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.
Die Wohnung und der PKW-Abstellplatz stellen eine wirtschaftliche Einheit dar und werden daher nur gemeinsam versteigert (§ 146 Abs 1 Z 3 EO).
Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist zu übernehmen:
C-LNR 1 a 19747/1994 6504/1999 DIENSTBARKEIT Errichtung, Bestand, Betrieb, Erhaltung des Kanals samt Nebenanlagen auf Gst 170/2 170/11 gem § 2
Dienstbarkeitsbestellungsvertrag 1994-07-08 für Stadt Graz
b 34165/1997 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 144
Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
WICHTIGER HINWEIS:
Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größeren Taschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wird
Ihnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zu erscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden.
Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres Lichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.
Näheres siehe Langgutachten!
Vadium: Grundbuch:
KG 63118 Rudersdorf EZ 1133 hievon 150/4906-Anteile B-LNR 88 und 14/4906-Anteile B-
LNR 89
Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr 170/2 im Ausmaß von 4567 m², davon 1220 m² Bauf. (10) und 384 m² Bauf. (20) und 2963 m² Gärten (10), GSt Nr 170/10 im Ausmaß von 374 m² Gärten (10) und GSt Nr 170/11 im Ausmaß von 106 m² Gärten (10), Gesamtfläche 5.047 m², hievon 150/4906-Anteile B-LNR 88 und 14/4906-Anteile B-LNR 89 mit Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. 2/EG im Hause Gaisbacherweg 12, 8055 Graz, und Wohnungseigentum am Abstellplatz Nr. Kfz 17 in der Tiefgarage.
Im C-Blatt ist vorrangig eine Dienstbarkeit eingetragen, welche sich auf die Bewertungsobjekte nicht wertbeeinflussend auswirkt.
Im Kaufvertrag TZ 11619/2017 wurde zu Gunsten der GGW ein Vorkaufsrecht eingeräumt und für den Veräußerungsfall vereinbart, dass die GGW das Recht hat, einen Betrag von € 21.937,39 einzufordern. Die Bewertung der gegenständlichen Liegenschaftsanteile erfolgt unter der Voraussetzung der Geldlastenfreiheit, weshalb diese Nachzahlungsverpflichtung zu Gunsten der GGW bei der Verkehrswertermittlung unberücksichtigt bleibt.
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft liegt im XVII. Grazer Stadtbezirk Puntigam östlich der Triester Straße, sie ist über den Feldkirchner Weg und den Gaisbacherweg
erreichbar.
Die benachbarten Liegenschaften sind mit Ein- und Zweifamilienwohnhäusern sowie mit Mehrfamilienwohnhausanlagen bebaut.
Das Grundstück Nr. 170/2 im katastralen Ausmaß von 4.567 m² ist annähernd rechtecksförmig konfiguriert, es wird im Westen vom Feldkirchner Weg und im Norden sowie Osten vom Gaisbacherweg begrenzt, es fällt leicht in östliche Richtung ab.
Die Bebauung dieses Grundstückes umfasst die teilweise freistehenden, überwiegend aber in gekuppelter Bauweise errichteten Wohnhäuser Gaisbacherweg 2, 4, 6, 6a, 8, 8a, 10, 12, 14 und 14a, welche teilweise unterkellert sind und oberirdisch zwei bis drei Geschosse aufweisen; laut Nutzwertgutachten umfasst die Wohnanlage 30 Wohnungen, weiters bestehen eine Tiefgarage mit 21 Abstellplätzen sowie weitere PKW-Stellplätze im Freien.
Bei den nicht bebauten Grundstücksflächen handelt es sich um Grünflächen (überwiegend den im Erdgeschoss gelegenen Wohnungen als Zubehör zugeordnet) sowie um
Verkehrsflächen.
Bei den Grundstücken Nr. 170/10 und 170/11 handelt es sich um Grünflächen bzw. Böschungsflächen auf der anderen Seite des im öffentlichen Gut stehenden
Gaisbacherweges.
Infrastruktur und Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes sind im Bezirk bzw. in der angrenzenden Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz vorhanden.
Die Liegenschaft ist der Lage entsprechend vollständig erschlossen, inwieweit die Stromversorgung aufrecht ist, konnte nicht geprüft werden.
Aus einer Abfrage des Flächenwidmungsplanes im Geografischen Informationssystem der Stadt Graz ergibt sich, dass das Grundstück Nr. 170/2 als „Allgemeines Wohngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,3 bis 0,6 ausgewiesen ist, die beiden Grundstücke Nr. 170/10 und
170/11 sind als „Allgemeines Wohngebiet“ bzw. „Reines Wohngebiet“ mit einer Bebauungsdichte bis 0,4 ausgewiesen, weiters liegen sämtliche Grundstücke innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 17.02.0r.
Die Wohnhausanlage wurde aufgrund einer Baubewilligung aus dem Jahr 1999 errichtet, die Benützungsbewilligung datiert aus dem Jahr 2000, das Baualter beträgt zum
Bewertungsstichtag somit rund 25 Jahre.
Die Bauweise und Ausstattung entsprechen weitgehend dem im Errichtungszeitpunkt üblichen Standard des geförderten Geschosswohnbaus, die Gebäude sind in Massivbauweise errichtet, die Fassaden sind mit einem WDVS ausgeführt, die oberen Abschlüsse bilden
flachgeneigte Dächer.
Das Wohnhaus Gaisbacherweg 12 wird über ein eigenes Stiegenhaus erschlossen, die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 2 liegt im Erdgeschoss vom Eingang aus
betrachtet rechts, gemäß dem der Wohnungseigentumsbegründung zu Grunde liegenden
Nutzwertgutachten besteht diese Wohnung aus Vorraum, Abstellraum, Bad, WC, Küche und drei Zimmern mit einer Nutzfläche laut Nutzwertgutachten von 74,92 m2, weiters aus einer Terrasse mit 7,83 m2, einem Eigengarten mit 58,82 m2 und einem Kellerabteil mit 4,85 m2
(durch Metalllatten abgeteilt).
Der Abstellplatz Nr. Kfz 17 in der Tiefgarage hat laut Nutzwertgutachten eine Nutzfläche von 12,69 m2.
Der Wohnungsgrundriss wurde insofern abgeändert, als der neben der Küche liegende Teil des Wohnzimmers abgeteilt und zu einem weiteren Zimmer ausgebaut wurde, die Küche ist über einen lagemäßig veränderten Zugang vom verkleinerten Wohnzimmer aus erreichbar.
Die Ausstattung der Wohnung im Inneren entspricht grundsätzlich dem Errichtungszeitpunkt und weist dementsprechend gewisse Gebrauchserscheinungen auf.
Die Wohnung wird über Kunststofffensterkonstruktionen mit Isolierverglasung belichtet, als Sonnenschutz sind Lamellenjalousien vorhanden, der Zugang zur Terrasse ist mit einer bauartgleichen Fenstertüre abgeschlossen.
Der Wohnungszugang ist mit einer Kunststofftüre abgeschlossen, im Inneren bestehen Vollbautüren, welche an Stahlzargen angeschlagen sind, teilweise sind Glaslichten vorhanden, zur Küche hin ist keine Türe ausgeführt.
Die Beheizung erfolgt augenscheinlich zentral, zur Raumheizung sind Radiatoren ersichtlich, die Warmwasserbereitung erfolgt offensichtlich über einen im Badezimmer installierten elektrischen Warmwasserboiler (Funktionsfähigkeit wurde nicht überprüft).
Die Fußböden verfügen primär über Klebeparkettbeläge sowie Fliesenbeläge, auf der Terrasse sind Betonplatten vorhanden, die Wandoberflächen und Deckenuntersichten sind verputzt bzw. gespachtelt und gemalt.
Die Sanitärausstattung umfasst im WC ein Stand-WC mit Handwaschbecken und elektrischem Lüfter, das Badezimmer ist mit Badewanne, Handwaschbecken und elektrischem Warmwasserboiler ausgestattet.
Der Eigengarten ist begrünt bzw. bepflanzt.
Der Bau- und Erhaltungszustand der allgemeinen Teile der Liegenschaft kann augenscheinlich als dem Baualter entsprechend und normal bezeichnet werden, zum Zustand
im Wohnungsinneren wird auf die obigen Feststellungen verwiesen.
Bewertungsrelevantes Zubehör ist nicht vorhanden, wobei die vorhandene Kücheneinrichtung nicht als Zubehör qualifiziert wird.
Die verpflichtete Partei war zu allen drei Schätzterminen nicht zugegen, die Wohnung ist grundsätzlich geräumt und leer, auch der Abstellplatz in der Tiefgarage war zum Zeitpunkt der Befundaufnahme nicht genutzt, Informationen über allfällige Bestandsverhältnisse liegen dem Sachverständigen nicht vor, sodass für die Bewertung Bestandsfreiheit angenommen wird (= Risiko eines Erstehers!).
Anzumerken ist, dass diese Wohnung bei Vermietung den Bestimmungen des WGG (z.B. hinsichtlich Mietzinsbeschränkungen) unterliegt!
Betreffend die Objektdaten wird auf die dem Langgutachten beiliegenden Unterlagen, welche
von der Hausverwaltung übermittelt wurden, verwiesen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 22.100,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.
Die Wohnung und der PKW-Abstellplatz stellen eine wirtschaftliche Einheit dar und werden daher nur gemeinsam versteigert (§ 146 Abs 1 Z 3 EO).
Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist zu übernehmen:
C-LNR 1 a 19747/1994 6504/1999 DIENSTBARKEIT Errichtung, Bestand, Betrieb, Erhaltung des Kanals samt Nebenanlagen auf Gst 170/2 170/11 gem § 2
Dienstbarkeitsbestellungsvertrag 1994-07-08 für Stadt Graz
b 34165/1997 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 144
Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
WICHTIGER HINWEIS:
Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größeren Taschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wird
Ihnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zu erscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden.
Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres Lichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.
Näheres siehe Langgutachten!
Geringstes Gebot: 110.500,00 EUR
posição
#Graz
renúncia
Todos os dados são aprox. Dados.Die Daten zu diesem Objekt /Immobilie wurden manuell (nicht vom Anbieter) eingepflegt.
Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden.
Die aktuellen Daten entnehmen Sie gegebenenfalls von der angegebenen Seite oder setzen
Sie sich mit dem Anbieter in Verbindung.
Anúncios