Eigentumswohnung - Zwangsversteigerung
reedb-id: 1301314
Información de contacto :
Versteigerungsdatum und -zeit: am 17.12.2025 um 09:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Voitsberg, 2. Stock Saal 55
Versteigerungsort: Bezirksgericht Voitsberg, 2. Stock Saal 55
Moradia Apartamento Tregist Leilão / Foreclosure Áustria

Moradia Apartamento
Foreclosures
estimado, valor de mercado € 122,500 (≈ US$ 142,000)
AT-8570 Tregist, Franz-Schöpfer-Gasse 19a
Bundesland Steiermark, Áustria
Financeiro
data do leilão 17.12.2025
142,000)
estimado, valor de mercado € 122,500 (≈
Áreas
Àrea744.75 pé
Descrição
Beschreibung der Liegenschaft:Die Liegenschaft EZ 327 KG 63367 Tregist umfasst das Grundstück 587/41, ist unter der Orientierungsnummer „Franz-Schöpfer-Gasse 19a“ in der Stadtgemeinde Voitsberg situiert und liegt rund 900m vom Hauptplatz Voitsberg entfernt. Die Wohnlage und Verkehrslage können als durchschnittlich bis gut bezeichnet werden.
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Franz-Schöpfer-Gasse, Grundstück 466/1 – asphaltiertes, öffentliches Gut und anschließend über das Privatgrundstück 587/40.
Diesbezüglich ist eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Am eigenen Grundstück gibt es eine asphaltierte Zufahrt und einen asphaltierten Zugangsweg. Ein weiterer Zugangsweg ist im Nordosten über das asphaltierte, öffentliche Grundstück 587/29 vorhanden.
Die üblichen Nahversorger sind in der näheren Umgebung mit einem Fahrzeug erreichbar.
Die Liegenschaft weist laut Grundbuchauszug eine Gesamtfläche von 1.262m² auf. Das Grundstück besitzt eine unregelmäßige Form und ist leicht von Nordosten
nach Südwesten geneigt. Die maximale Länge beträgt rund 48m, die durchschnittliche Breite beläuft sich auf etwa 25m.
Südöstlich ist das Nachbarhaus „Franz-Schöpfer-Gasse 19“ direkt angebaut. Die Bewertungsliegenschaft ist von bebauten Liegenschaften umgeben.
Auf der Liegenschaft wurde ein 12-Familien-Wohnhaus mit 12 Wohnungen mit der
Orientierungsnummer „Franz-Schöpfer-Gasse 19a“ erbaut. Das in Massivbauweise errichtete Gebäude ist zur Gänze unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss, ein 1. Obergeschoss, ein 2. Obergeschoss, ein 3. Obergeschoss sowie ein nicht ausgebautes Dachgeschoss.
Neben den 12 Wohnungen gibt es auf der Liegenschaft 6 überdachte KFZ-Abstellplätze entlang der südwestlichen Grundstücksgrenze.
Insgesamt sind 18 wohnungseigentumstaugliche Objekte vorhanden. Die bewertungsgegenständliche Wohnung „W 2“ ist straßenseitig im Erdgeschoss situiert.
Die Erschließung der Liegenschaft erfolgt über die asphaltierte, öffentliche „Franz-Schöpfer- Gasse“ und danach über das Privatgrundstück 587/40. Am eigenen Grundstück gibt es eine asphaltierte Zufahrt, sowie einen asphaltieren Gehweg. Der Hauseingang befindet sich gartenseitig im Südwesten.
Flächenwidmung
Gemäß derzeit gültigem Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Voitsberg ist das Bewertungsgrundstück 587/41 als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Bebauungsdichte von 0,3 – 1,0 ausgewiesen.
Aufschließung
Die Liegenschaft verfügt über einen Stromanschluss, sowie über einen Anschluss an das öffentliche Wasser- und Kanalnetz. Des Weiteren ist ein Fernwärmeanschluss auf der Liegenschaft vorhanden.
Hochwasserrisikozone
Für das Grundstück 587/41 liegt laut Gefahrenlandkarte eHORA des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft keine Gefährdung für Überflutung bei 30-jährlichem Hochwasser vor.
Bodenkontaminierung
Etwaige Kontaminierungen des Erdreiches im Bereich der gegenständlichen Liegenschaft sind durch bloßen Augenschein nicht feststellbar und finden im Gutachten keine Berücksichtigung.
Die dafür notwendigen Untersuchungen übersteigen den geforderten Umfang der Begutachtung und wären gegen gesonderten Auftrag von dafür entsprechend qualifizierten Sachverständigen nach dem jeweiligen Stand der Technik durchzuführen.
Im Altlastenatlas ist das Bewertungsgrundstück 587/41 nicht verzeichnet.
Objektbestand
Beschreibung 12-Familienwohnhaus, Wohnung „W 2“
Für das bewertungsgegenständliche Wohnhaus wurde von der zuständigen Baubehörde im Jahr 1962 die Baubewilligung für die Errichtung eines 12 Familienwohnhauses erteilt. Im Jahr 1964 wurde die Benützungsbewilligung ausgestellt.
Das in Massivbauweise errichtete und mit einem Satteldach in Eterniteindeckung ausgestattete Gebäude ist zur Gänze unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss, drei Obergeschosse sowie einen Dachboden.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung „W 2“ befindet sich im Erdgeschoss, das einen Halbstock höher als der Hauseingang liegt.
Die Wohnung beinhaltet laut Nutzwertgutachten einen Vorraum, einen Abstellraum, ein WC, ein Bad, eine Küche, ein Wohnzimmer, ein Zimmer, ein Schlafzimmer, eine Loggia 1 und eine Loggia 2 mit einer Wohnnutzfläche von insgesamt 69,19m².
Des Weiteren ist der Wohnung aut Nutzwertgutachten ein Kellerabteil mit einer Nutzfläche von 11,30m² als Zubehör zugeordnet.
Das Wohnhaus verfügt über keinen Personenaufzug.
Die Beheizung der Wohnung „W 2“ erfolgt durch eine Zentralheizung mittels Fernwärme über Heizkörper.
Die Zubehörfläche ist nicht eingefriedet und besteht aus asphaltierten Flächen sowie aus Grünflächen. Darüber hinaus gibt es einen Kinderspielplatz, eine betonierte Außenstiege als Zugang zum Kellergeschoss sowie eine Außenstiege auf der Südwestseite.
Der Müllplatz ist auf der Nordwestseite untergebracht.
An Instandsetzungsarbeiten wurden laut Parteienangaben keine wesentlichen Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten an der Wohnung vorgenommen.
Das Nutzwertgutachten sowie die Parifizierungspläne wurden von der Sachverständigen beim zuständigen Bezirksgericht erhoben. Die Pläne wurden bei der Befundaufnahme stichprobenartig kontrolliert und es wurden Kontrollmessungen durchgeführt.
In Abänderung zum Parifizierungsplan wurden das Zimmer geteilt, der Abstellraum in den Vorraum integriert, die Küche mit dem Wohnzimmer zusammengelegt, die Wand zwischen Vorraum und Wohnzimmer entfernt und die Türen ins Bad sowie in das WC anders ausgeführt.
Für die weiterführende Berechnung werden das Nutzwertgutachten und die darin angeführten Flächen und Werte als Grundlage herangezogen.
Die Grundrisse des Erdgeschosses und des Kellergeschosses und ein Auszug des Nutzwertgutachtens sind den Beilagen des Gutachtens zu entnehmen.
Zusammenfassende Aufstellung zum Objektbestand Wohnhaus/Wohnung
Baujahr: ca. 1962
Fiktives Baujahr: 1985
Gesamtnutzungsdauer: 80 Jahre
Restnutzungsdauer: 40 Jahre
Instandhaltung/Sanierung: normal erhalten
Einbau von Kunststofffenstern samt Rollos
Installation der Fernwärme
Innenumbauarbeiten bzw. Sanierung im Innenbereich
Heizung: Zentralheizung mittels Fernwärme I Heizkörper
Baubewilligung 12-Familienwohnhaus: GZ: V-455/62-153-1 vom 13.09.1962
Benützungsbewilligung 12-Familienw.: GZ: V-455/62-153-1 vom 06.03.1964
Zustandsnote für die Bewertung: Note 2,0 (von 1,0 – 5,0) [Wohnung]
Aufstellung der Nutzflächen:
Die Aufstellung der Nutzflächen wurde aus dem beigelegten Nutzwertgutachten entnommen.
Wohnung „W 2“ - B-LNR 26:
Vorraum 5,93m²
Abstellraum 0,99m²
WC 1,00m²
Bad 4,13m²
Küche 9,15m²
Wohnzimmer 14,47m²
Zimmer 11,07m²
Schlafzimmer 14,83m²
Loggia 1 3,81m²
Loggia 2 3,81m²
Summe Wohnnutzfläche „W 2“ 69,19m²
(laut Nutzwertgutachten - wird für die Berechnung verwendet)
Der Wohnung ist ein Kellerabteil mit einer Nutzfläche von 11,30m² laut Nutzwertgutachten zugeordnet.
Allgemeinteile:
Die Hausallgemeinteile umfassen unter anderem Stiegenhaus, Gänge, Fahrradraum, Waschküche, Dachboden, Geh- und Zufahrtswege, Grünflächen und den Kinderspielplatz.
Ausstattung
Sämtliche Räume sind verputzt und gestrichen. An den Decken sind zum Teil Holzverkleidungen angebracht. In allen Räumen befinden sich elektrische Installationen und Heizkörper. Die Wohnräume verfügen über Laminat-, Teppich-, bzw. Fliesenböden.
Die Sanitärräume sind verfliest. Die Innentüren sind als Holztüren ausgeführt. Die Fensterkonstruktionen bestehen aus Kunststoff und sind mehrheitlich mit manuell zu bedienenden Rollos ausgestattet.
Beheizt wird die Wohnung mittels einer Zentralheizung mit Fernwärme über Heizkörper.
Die Sanitärausstattung im Bad umfasst eine Badewanne und einen Waschtisch. Darüber hinaus gibt es ein separates WC. Der Waschmaschinenanschluss ist im Bad untergebracht.
Die Warmwasseraufbereitung erfolgt elektrisch mittels Boilers.
Die Ausstattung der Wohneinheit kann als durchschnittlich bis gut bezeichnet werden.
Bau- und Instandhaltungszustand
Der Bau- und Instandhaltungszustand kann im Bereich der gesamten Wohnung als normal erhalten beschrieben werden. Es sind der Nutzung und dem Alter übliche Erhaltungsarbeiten erforderlich.
Mängel/Schäden/fehlende Arbeiten – Anmerkungen:
Die Wand- und Bodenbeläge sind fallweise überarbeitungsbedürftig. In den Kellerräumen ist augenscheinlich leichte Feuchtigkeit an den Wänden erkennbar.
Der Instandhaltungsrückstau wird durch die Zustandsnote im Bereich der Sachwertermittlung berücksichtigt. In der Ertragswertberechnung findet der Instandhaltungsrückstau in den erhöhten Bewirtschaftungskosten seinen Niederschlag.
Es erfolgte lediglich eine augenscheinliche Besichtigung der Gebäude und keine weitere bauliche Untersuchung, sodass das Vorliegen von durch den Augenschein nicht erkennbaren Bauschäden nicht ausgeschlossen werden kann.
Als Gesamtzustandsnote nach E. Heideck wird für die Wohnung die Note 2,0 für die Bewertung festgesetzt.
Energieausweis
Es liegt ein Energieausweis laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) der Peter Kalcher GmbH vom 18.09.2014 vor. Der spezifische Heizwärmebedarf beträgt 155,1 kWh/m²a.
Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor wird mit 2,15 angegeben.
Betriebskosten | Hausverwaltung
Die Verwaltung des Wohnhauses erfolgt durch die Gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft der Arbeiter und Angestellten Köflach, Grazer Straße 2, 8580 Köflach.
Nachstehende Vorschreibung wurde seitens der Hausverwaltung übermittelt:
Nutzfläche der Wohnung „W 2“ 69,19 m2
Aufwandsvorschreibung
Betriebskostenakonto € 105,60 (10 % USt)
Instandhaltungsbeitrag € 71,13 (0 % USt)
Verwaltungskostenpauschale € 30,67 (10 % USt)
Betriebskosten Wasser-Kanal € 26,40 (10 % USt)
USt 10 % € 16,27
Gesamtsumme € 250,07
Die Hausverwaltung hat mitgeteilt, dass per 15.7.2025 aus der monatlichen Vorschreibung kein Betriebskostenrückstand besteht.
Die Instandhaltungsrücklage für das Wohnhaus „Franz-Schöpfer-Gasse 19a“ beträgt per 15.7.2025 EUR 53.859,68.
Gemäß Information der Hausverwaltung sind keine größeren Sanierungsarbeiten in absehbarer Zeit geplant.
Für die bewertungsgegenständliche Wohnung gelangt kein Sanierungsdarlehen zur Vorschreibung.
Des Weiteren gibt es laut Auskunft keine Vereinbarungen über Benützungsregelungen.
Bei der gegenständlichen Liegenschaft ist eine durchschnittliche bewertungsrelevante Außenanlage vorhanden, die maßgeblich aus den asphaltierten Flächen. dem Kinderspielplatz, den Außenstiegen und dem Müllplatz besteht.
Sonstige Feststellungen
Gemäß Mitteilung seitens der Stadtgemeinde Voitsberg sind keine offenen Abgabenrückstände vorhanden.
Die gegenständliche Liegenschaft ist im Grundsteuerkataster eingetragen und wurde somit nicht vermessen. Bei Grundstücken im Grundsteuerkataster sind die Grenzen nicht rechtsverbindlich festgelegt. Bezüglich des tatsächlichen Verlaufes der Grundstücksgrenzen empfiehlt die Sachverständige, einen Geometer mit der Vermessung der Liegenschaft zu beauftragen. Als Grundlage für die Bewertung wurde die im Grundbuchauszug ausgewiesene Gesamtfläche der EZ 327 KG 63367 Tregist herangezogen.
Zur Liegenschaft gehört als Zubehör eine Küche mit Unter- und Oberschränken inkl. E-Geräten (Baujahr unbekannt) im Wert von EUR 500,--.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmende Lasten scheinen im Grundbuch nicht auf.
Mit Beschluss vom 22.09.2025 wurden die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen dahingehend abgeändert, dass das geringste Gebot EUR 91.500,-- beträgt.
Vadium: 12.250,00 EUR
Geringstes Gebot: 91.500,00 EUR
posição
#BezirkVoitsberg
renúncia
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