Enebolig Graz Austria | Liegenschaft EZ 1569 - Zwangsversteigerung

Liegenschaft EZ 1569 - Zwangsversteigerung 

reedb-id: 1255600
Kontaktinformasjon:
Versteigerungsdatum und -zeit: am 24.6.2025 um 12:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG
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Enebolig
Foreclosures
estimert, etter markedsverdi € 378,000 (≈ US$  431,000) 
AT-8051 Graz, Gösting, Fürstenstandweg 14
Bundesland Steiermark, Austria

 
 
   
Områder
eiendom0.16 acre
Beskrivelse
Grundbuch: KG 63112 Gösting EZ 1569
Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr 745/3 im Ausmaß von 633m², davon 166 m² Bauf. (10) und 467 m² Gärten (10) mit dem noch nicht fertiggestellten Einfamilienwohnhaus Fürstenstandweg 14, 8051 Graz-Gösting
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet sich im XIII. Grazer Stadtbezirk Gösting in erhöhter Lage am Nordosthang des Plabutsch. Es ist zwar ein schöner Ausblick in Richtung Nordosten gegeben, aber bedingt durch die Geländesituation und die Bewaldung der Flächen im Süden ist die Besonnung des Grundstückes stark eingeschränkt. Die Erreichbarkeit ist über die Göstinger Straße und den bergauf nach Westen führenden
Fürstenstandweg gegeben, der das Grundstück im Süden bzw. Südosten unmittelbar begrenzt. Der Fürstenstandweg weist etwa 60 m nach der Abzweigung von der Göstinger
Straße eine Engstelle mit einer Breite (laut GIS) von nur knapp 2,50 m auf, wodurch die Erreichbarkeit der Liegenschaft mit Baufahrzeugen und LKWs grundsätzlich nicht gegeben ist.
Das bewertungsgegenständliche Grundstück Nr. 745/3 hat ein katastrales Gesamtausmaß von 633 m2, es ist vielecksförmig und fällt in Richtung Nordosten stärker ab.
Dieses Grundstück war mit dem altbestehenden Wohnhaus Fürstenstandweg 14, bestehend aus Teilkeller und Erdgeschoss, sowie einem südwestlich daran anschließenden Nebengebäude (Garage, Abstellraum) bebaut, welches Wohnhaus aufgrund einer Baubewilligung vom 03.07.2020 im Erdgeschoss geringfügig erweitert sowie aufgestockt wurde, wobei eine Fertigstellung noch nicht erfolgt ist.
Die Außenanlagen umfassen diverse Stützmauern (teilweise als Provisorium), sind aber im Wesentlichen unfertig, entsprechen nicht der erteilten Baubewilligung und sind überdies nicht fachgerecht ausgeführt und wird diesbezüglich auf die Ausführungen und Bewertungen im
Gutachten des SV DI Michael Moro verwiesen (weitgehender Abbruch sowie Neuerrichtung der Stützmauern).
Die Liegenschaften nördlich des Fürstenstandweges sind überwiegend mit Wohnhäusern unterschiedlichen Baualters bebaut, im Süden befinden sich ausgedehnte Waldflächen.
Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes sind innerhalb des Bezirkes grundsätzlich vollständig gegeben.
Gemäß Baubeschreibung im Bauakt sind Anschlüsse an den öffentlichen Kanal, die öffentliche Wasserleitung sowie das Leitungsnetz des städtischen EVU vorgesehen, inwieweit die diesbezüglichen Anschlussgebühren bereits vorgeschrieben bzw. entrichtet wurden, ist nicht bekannt (= Risiko eines Erstehers!).
Gemäß Abfrage der Flächenwidmung im Geografischen Informationssystem der Stadt Graz ist das gegenständliche Grundstück als „Reines Wohngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,3 ausgewiesen, gemäß räumlichem Leitbild handelt es sich um ein Baugebiet im
Grüngürtel, weiters liegt dieses innerhalb des Landschaftsschutzgebietes.
Der steuerliche Einheitswert wurde mangels Relevanz für die Verkehrswertermittlung nicht erhoben, von der Stadt Graz wurde am 18.10.2024 mitgeteilt, dass in der Abteilung für Gemeindeabgaben Forderungen in Höhe von € 329,77 an Kanalgebühr, Müllabfuhrgebühr und Grundsteuer aushaften, am 11.11.2024 wurde mitgeteilt, dass der Kanalisationsbeitrag in Höhe von € 2.384,46 vorgeschrieben wurde.
Wohnhaus Fürstenstandweg 14, 8051 Graz-Gösting: Soweit anhand der Bauakten im Grazer Stadtarchiv und bei der Bau- und Anlagenbehörde erhoben werden konnte, wurde das aus Teilkeller und Erdgeschoss bestehende Gebäude aufgrund einer Baubewilligung aus dem
Jahr 1968 errichtet und im Jahr 1973 erweitert, eine Benützungsbewilligung ab dem 20.06.1975 erliegt im Bauakt.
Mit Baubewilligung vom 03.07.2020 wurde die Bewilligung zum Um- und Zubau des Wohnhauses, zur Anbringung eines Vollwärmeschutzes und zur Errichtung einer Terrasse
erteilt, der Baubeginn wurde mit 05.12.2020 gemeldet.
Infolge einer abweichenden Bauausführung wurde mit Bescheid vom 03.12.2021 ein Beseitigungsauftrag erteilt, die fünf errichteten Stützmauern sowie die Geländeveränderungen durch Aufschüttungen von Bauschutt zu beseitigen.
Ein weiterer Bescheid im Verfahren mit der GZ A17-BPV-092530/2021 betreffend einen konsenslos ausgeführten Umbau liegt dem Sachverständigen nicht vor.
Da infolge der anhängigen baupolizeilichen Verfahren nicht klar war, inwieweit die bisher ausgeführten Baumaßnahmen konsensfähig sind bzw. allenfalls auch Rückbaumaßnahmen erforderlich sind, wurde die Erstellung eines Subgutachtens durch einen Bausachverständigen angeregt; dieser gelangt in seinem Gutachten vom 28.02.2025 bei den
darin gestellten Fragen zum Ergebnis, dass
1. der derzeitige Gebäudebestand in einigen Punkten nicht konsensfähig ist,
2. sämtliche Stützmauern weder plan- noch fachgerecht errichtet wurden und
3. die Aufschüttungen großteils mit Bauschutt (allenfalls auch Bauabfällen) erfolgt sind und die Schütthöhen nicht plangemäß sind, sodass für diese im Subgutachten angeführten, erforderlichen Maßnahmen zur Erlangung
einer Konsensfähigkeit von einem Kostenaufwand von rund € 118.000,00 (inklusive 20% Umsatzsteuer) auszugehen ist.
Dieser Kostenaufwand wird bei der Bewertung berücksichtigt.
Der bauliche Bestand zum Bewertungsstichtag umfasst somit das noch nicht fertiggestellte Wohnhaus Fürstenstandweg 14, bestehend aus Teilkeller, Erdgeschoss und Obergeschoss, sowie ein Nebengebäude, welches aufgrund des Baualters, des Zustandes und der
Verwendungsmöglichkeit (derzeit im Wesentlichen als Lager für Baumaterialien genutzt) keinen Bauwert mehr aufweist.
Laut Information anlässlich der Befundaufnahme erfolgte die bisherige Bauausführung mit einem hohen Eigenleistungsanteil durch die Eigentümerin.
Gemäß der Baubeschreibung im Bauakt ist das Wohnhaus massiv als Ziegelbau errichtet (Massivdecken, WDVS, Fassaden unfertig), den oberen Abschluss bildet ein bekiestes Flachdach.
Der Zugang in das Gebäude erfolgt über einen Eingang im Erdgeschoss an der Südseite, die Erschließung der Unterkellerung ist über eine einläufige, gerade Stiege vom Erdgeschoss aus gegeben, das Obergeschoss wird über eine am Antritt 1/4-gewendelte Massivstiege (im
Rohzustand) erreicht.
Bei den Fensterkonstruktionen handelt es sich um Kunststoff-/Alufenster mit Isolierverglasung, wobei teilweise Unterlichten ausgeführt sind, ein Sonnenschutz soll über automatisch angetriebene Rollläden gegeben sein.
Die Hauseingangstüre ist eine Glaslichtentüre mit Seitenlichte, die Innentüren samt Zargen sind noch nicht ausgeführt.
Die Fußböden weisen nur teilweise Beläge auf (Fertigparkett), ansonsten befinden sich diese in einem grundsätzlich belagsfertigen Zustand.
Die Wandoberflächen und Deckenuntersichten sind grundsätzlich verputzt und gemalt, teilweise sind diese noch im Rohzustand.
Die Beheizung soll laut Information über eine Luftwärmepumpe erfolgen, welche noch nicht bewilligt und ausgeführt ist, die Wärmeaustragung soll über Fußbodenheizungen erfolgen (Funktionsfähigkeit derselben nicht prüfbar); weiters sind Klima-Split-Geräte ersichtlich.
Die Sanitärräume im Erdgeschoss und im Obergeschoss sind noch unfertig, das im Erdgeschoss vorgesehene Badezimmer im Nordwesteck des Gebäudes ist als solches nicht ausgeführt.
Hinsichtlich der Grundrisse wird auf den beiliegenden Grundrissplan verwiesen, wobei diesem gegenüber zahlreiche Grundrissänderungen erfolgt sind:
Im Erdgeschoss wurde die Trennung (Zwischenwand und Tür) zwischen Windfang und Vorraum nicht ausgeführt, eine Türe in den Schrankraum wurde vom Windfang/Vorraum aus errichtet, die Wand zwischen Kochen/Essen und Wohnen ist entfallen, beim Schlafzimmer wurde eine Zwischenwand errichtet, um einen Gang zwischen dem Wohnzimmer und dem
Bad (laut Plan) zu schaffen, die beiden Bäder wurden inklusive dem im Plan ersichtlichen Vorraum zu einem Aufenthaltsraum ausgebaut, der im Plan vorgesehene Außenzugang wurde geschlossen. Im Obergeschoss wurde der Schrankraum nicht ausgeführt, das Zimmer (A:
18,31 m2) wurde zu Lasten des Zimmers (A: 16,68 m2) vergrößert und die Türe zu diesem lagemäßig verändert.
Das Badezimmer im Nordwesteck des Obergeschosses ist als solches noch nicht errichtet und wurde das Obergeschoss entgegen dem bewilligten Bauplan ohne Rücksprung ausgeführt, welche Ausführung nicht dem bewilligten Einreichplan entspricht (Unterschreitung
des Grenzabstandes, siehe auch diesbezüglich Gutachten des SV DI Michael Moro).
Aus den erhobenen Planunterlagen ergibt sich für die Unterkellerung eine Bruttogrundfläche von gerundet 58,00 m2, gemäß Kontrollmaß anlässlich der Befundaufnahme ergibt sich für das Erdgeschoss und das Obergeschoss eine Bruttogrundfläche von jeweils gerundet 112,00 m2 zuzüglich Terrassen- bzw. Balkonflächen.
Die Unterkellerung sowie der Ursprungsbestand im Erdgeschoss weisen zum Bewertungsstichtag ein Baualter von etwa 50 Jahren auf, mit dem Um- und Ausbau wurde
laut Information Ende 2020/Anfang 2021 begonnen.
Dies vorangestellt wird die Restnutzungsdauer zum Bewertungsstichtag mit rund 60 Jahren eingeschätzt, die gewöhnliche Gesamtnutzungsdauer derartiger Gebäude kann gemäß Bewertungsliteratur mit rund 70 Jahren angenommen werden.
Der Baufortschritt (Ausbaugrad) laut Tabelle kann im Zustand des Bewertungsstichtages mit rund 75% (abhängig von der Qualität der anzustrebenden Ausstattung) angenommen werden.
In Bezug auf das anzusetzende Baualter kann der Bau- und Erhaltungszustand als normal bezeichnet werden, am aufgehenden Mauerwerk im Erdgeschoss zeigen sich innen
Feuchtigkeitsschäden oberhalb des Fußbodens.
Dem Nebengebäude ist kein Bauwert mehr zu unterstellen.
Zu den Außenanlagen siehe auch die diesbezüglichen Ausführungen im Gutachten des SV DI Michael Moro.
Bewertungsrelevantes Inventar (Zubehör) ist auf der Liegenschaft nicht vorhanden.
Soweit anlässlich der Befundaufnahme informiert wurde, erfolgt derzeit lediglich eine gelegentliche Nutzung durch die Eigentümerin zu Wohnzwecken, Mietverhältnisse sollen an der Liegenschaft nicht bestehen, sodass für die Bewertung Bestandsfreiheit angenommen wird (= Risiko eines Erstehers!).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 37.800,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.
Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
WICHTIGER HINWEIS:
Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größeren Taschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wird
Ihnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zu erscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden.
Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres Lichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.
Näheres siehe Langgutachten Mag. Ganster!

Vadium: Grundbuch: KG 63112 Gösting EZ 1569
Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr 745/3 im Ausmaß von 633m², davon 166 m² Bauf. (10) und 467 m² Gärten (10) mit dem noch nicht fertiggestellten Einfamilienwohnhaus Fürstenstandweg 14, 8051 Graz-Gösting
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet sich im XIII. Grazer Stadtbezirk Gösting in erhöhter Lage am Nordosthang des Plabutsch. Es ist zwar ein schöner Ausblick in Richtung Nordosten gegeben, aber bedingt durch die Geländesituation und die Bewaldung der Flächen im Süden ist die Besonnung des Grundstückes stark eingeschränkt. Die Erreichbarkeit ist über die Göstinger Straße und den bergauf nach Westen führenden
Fürstenstandweg gegeben, der das Grundstück im Süden bzw. Südosten unmittelbar begrenzt. Der Fürstenstandweg weist etwa 60 m nach der Abzweigung von der Göstinger
Straße eine Engstelle mit einer Breite (laut GIS) von nur knapp 2,50 m auf, wodurch die Erreichbarkeit der Liegenschaft mit Baufahrzeugen und LKWs grundsätzlich nicht gegeben ist.
Das bewertungsgegenständliche Grundstück Nr. 745/3 hat ein katastrales Gesamtausmaß von 633 m2, es ist vielecksförmig und fällt in Richtung Nordosten stärker ab.
Dieses Grundstück war mit dem altbestehenden Wohnhaus Fürstenstandweg 14, bestehend aus Teilkeller und Erdgeschoss, sowie einem südwestlich daran anschließenden Nebengebäude (Garage, Abstellraum) bebaut, welches Wohnhaus aufgrund einer Baubewilligung vom 03.07.2020 im Erdgeschoss geringfügig erweitert sowie aufgestockt wurde, wobei eine Fertigstellung noch nicht erfolgt ist.
Die Außenanlagen umfassen diverse Stützmauern (teilweise als Provisorium), sind aber im Wesentlichen unfertig, entsprechen nicht der erteilten Baubewilligung und sind überdies nicht fachgerecht ausgeführt und wird diesbezüglich auf die Ausführungen und Bewertungen im
Gutachten des SV DI Michael Moro verwiesen (weitgehender Abbruch sowie Neuerrichtung der Stützmauern).
Die Liegenschaften nördlich des Fürstenstandweges sind überwiegend mit Wohnhäusern unterschiedlichen Baualters bebaut, im Süden befinden sich ausgedehnte Waldflächen.
Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes sind innerhalb des Bezirkes grundsätzlich vollständig gegeben.
Gemäß Baubeschreibung im Bauakt sind Anschlüsse an den öffentlichen Kanal, die öffentliche Wasserleitung sowie das Leitungsnetz des städtischen EVU vorgesehen, inwieweit die diesbezüglichen Anschlussgebühren bereits vorgeschrieben bzw. entrichtet wurden, ist nicht bekannt (= Risiko eines Erstehers!).
Gemäß Abfrage der Flächenwidmung im Geografischen Informationssystem der Stadt Graz ist das gegenständliche Grundstück als „Reines Wohngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,3 ausgewiesen, gemäß räumlichem Leitbild handelt es sich um ein Baugebiet im
Grüngürtel, weiters liegt dieses innerhalb des Landschaftsschutzgebietes.
Der steuerliche Einheitswert wurde mangels Relevanz für die Verkehrswertermittlung nicht erhoben, von der Stadt Graz wurde am 18.10.2024 mitgeteilt, dass in der Abteilung für Gemeindeabgaben Forderungen in Höhe von € 329,77 an Kanalgebühr, Müllabfuhrgebühr und Grundsteuer aushaften, am 11.11.2024 wurde mitgeteilt, dass der Kanalisationsbeitrag in Höhe von € 2.384,46 vorgeschrieben wurde.
Wohnhaus Fürstenstandweg 14, 8051 Graz-Gösting: Soweit anhand der Bauakten im Grazer Stadtarchiv und bei der Bau- und Anlagenbehörde erhoben werden konnte, wurde das aus Teilkeller und Erdgeschoss bestehende Gebäude aufgrund einer Baubewilligung aus dem
Jahr 1968 errichtet und im Jahr 1973 erweitert, eine Benützungsbewilligung ab dem 20.06.1975 erliegt im Bauakt.
Mit Baubewilligung vom 03.07.2020 wurde die Bewilligung zum Um- und Zubau des Wohnhauses, zur Anbringung eines Vollwärmeschutzes und zur Errichtung einer Terrasse
erteilt, der Baubeginn wurde mit 05.12.2020 gemeldet.
Infolge einer abweichenden Bauausführung wurde mit Bescheid vom 03.12.2021 ein Beseitigungsauftrag erteilt, die fünf errichteten Stützmauern sowie die Geländeveränderungen durch Aufschüttungen von Bauschutt zu beseitigen.
Ein weiterer Bescheid im Verfahren mit der GZ A17-BPV-092530/2021 betreffend einen konsenslos ausgeführten Umbau liegt dem Sachverständigen nicht vor.
Da infolge der anhängigen baupolizeilichen Verfahren nicht klar war, inwieweit die bisher ausgeführten Baumaßnahmen konsensfähig sind bzw. allenfalls auch Rückbaumaßnahmen erforderlich sind, wurde die Erstellung eines Subgutachtens durch einen Bausachverständigen angeregt; dieser gelangt in seinem Gutachten vom 28.02.2025 bei den
darin gestellten Fragen zum Ergebnis, dass
1. der derzeitige Gebäudebestand in einigen Punkten nicht konsensfähig ist,
2. sämtliche Stützmauern weder plan- noch fachgerecht errichtet wurden und
3. die Aufschüttungen großteils mit Bauschutt (allenfalls auch Bauabfällen) erfolgt sind und die Schütthöhen nicht plangemäß sind, sodass für diese im Subgutachten angeführten, erforderlichen Maßnahmen zur Erlangung
einer Konsensfähigkeit von einem Kostenaufwand von rund € 118.000,00 (inklusive 20% Umsatzsteuer) auszugehen ist.
Dieser Kostenaufwand wird bei der Bewertung berücksichtigt.
Der bauliche Bestand zum Bewertungsstichtag umfasst somit das noch nicht fertiggestellte Wohnhaus Fürstenstandweg 14, bestehend aus Teilkeller, Erdgeschoss und Obergeschoss, sowie ein Nebengebäude, welches aufgrund des Baualters, des Zustandes und der
Verwendungsmöglichkeit (derzeit im Wesentlichen als Lager für Baumaterialien genutzt) keinen Bauwert mehr aufweist.
Laut Information anlässlich der Befundaufnahme erfolgte die bisherige Bauausführung mit einem hohen Eigenleistungsanteil durch die Eigentümerin.
Gemäß der Baubeschreibung im Bauakt ist das Wohnhaus massiv als Ziegelbau errichtet (Massivdecken, WDVS, Fassaden unfertig), den oberen Abschluss bildet ein bekiestes Flachdach.
Der Zugang in das Gebäude erfolgt über einen Eingang im Erdgeschoss an der Südseite, die Erschließung der Unterkellerung ist über eine einläufige, gerade Stiege vom Erdgeschoss aus gegeben, das Obergeschoss wird über eine am Antritt 1/4-gewendelte Massivstiege (im
Rohzustand) erreicht.
Bei den Fensterkonstruktionen handelt es sich um Kunststoff-/Alufenster mit Isolierverglasung, wobei teilweise Unterlichten ausgeführt sind, ein Sonnenschutz soll über automatisch angetriebene Rollläden gegeben sein.
Die Hauseingangstüre ist eine Glaslichtentüre mit Seitenlichte, die Innentüren samt Zargen sind noch nicht ausgeführt.
Die Fußböden weisen nur teilweise Beläge auf (Fertigparkett), ansonsten befinden sich diese in einem grundsätzlich belagsfertigen Zustand.
Die Wandoberflächen und Deckenuntersichten sind grundsätzlich verputzt und gemalt, teilweise sind diese noch im Rohzustand.
Die Beheizung soll laut Information über eine Luftwärmepumpe erfolgen, welche noch nicht bewilligt und ausgeführt ist, die Wärmeaustragung soll über Fußbodenheizungen erfolgen (Funktionsfähigkeit derselben nicht prüfbar); weiters sind Klima-Split-Geräte ersichtlich.
Die Sanitärräume im Erdgeschoss und im Obergeschoss sind noch unfertig, das im Erdgeschoss vorgesehene Badezimmer im Nordwesteck des Gebäudes ist als solches nicht ausgeführt.
Hinsichtlich der Grundrisse wird auf den beiliegenden Grundrissplan verwiesen, wobei diesem gegenüber zahlreiche Grundrissänderungen erfolgt sind:
Im Erdgeschoss wurde die Trennung (Zwischenwand und Tür) zwischen Windfang und Vorraum nicht ausgeführt, eine Türe in den Schrankraum wurde vom Windfang/Vorraum aus errichtet, die Wand zwischen Kochen/Essen und Wohnen ist entfallen, beim Schlafzimmer wurde eine Zwischenwand errichtet, um einen Gang zwischen dem Wohnzimmer und dem
Bad (laut Plan) zu schaffen, die beiden Bäder wurden inklusive dem im Plan ersichtlichen Vorraum zu einem Aufenthaltsraum ausgebaut, der im Plan vorgesehene Außenzugang wurde geschlossen. Im Obergeschoss wurde der Schrankraum nicht ausgeführt, das Zimmer (A:
18,31 m2) wurde zu Lasten des Zimmers (A: 16,68 m2) vergrößert und die Türe zu diesem lagemäßig verändert.
Das Badezimmer im Nordwesteck des Obergeschosses ist als solches noch nicht errichtet und wurde das Obergeschoss entgegen dem bewilligten Bauplan ohne Rücksprung ausgeführt, welche Ausführung nicht dem bewilligten Einreichplan entspricht (Unterschreitung
des Grenzabstandes, siehe auch diesbezüglich Gutachten des SV DI Michael Moro).
Aus den erhobenen Planunterlagen ergibt sich für die Unterkellerung eine Bruttogrundfläche von gerundet 58,00 m2, gemäß Kontrollmaß anlässlich der Befundaufnahme ergibt sich für das Erdgeschoss und das Obergeschoss eine Bruttogrundfläche von jeweils gerundet 112,00 m2 zuzüglich Terrassen- bzw. Balkonflächen.
Die Unterkellerung sowie der Ursprungsbestand im Erdgeschoss weisen zum Bewertungsstichtag ein Baualter von etwa 50 Jahren auf, mit dem Um- und Ausbau wurde
laut Information Ende 2020/Anfang 2021 begonnen.
Dies vorangestellt wird die Restnutzungsdauer zum Bewertungsstichtag mit rund 60 Jahren eingeschätzt, die gewöhnliche Gesamtnutzungsdauer derartiger Gebäude kann gemäß Bewertungsliteratur mit rund 70 Jahren angenommen werden.
Der Baufortschritt (Ausbaugrad) laut Tabelle kann im Zustand des Bewertungsstichtages mit rund 75% (abhängig von der Qualität der anzustrebenden Ausstattung) angenommen werden.
In Bezug auf das anzusetzende Baualter kann der Bau- und Erhaltungszustand als normal bezeichnet werden, am aufgehenden Mauerwerk im Erdgeschoss zeigen sich innen
Feuchtigkeitsschäden oberhalb des Fußbodens.
Dem Nebengebäude ist kein Bauwert mehr zu unterstellen.
Zu den Außenanlagen siehe auch die diesbezüglichen Ausführungen im Gutachten des SV DI Michael Moro.
Bewertungsrelevantes Inventar (Zubehör) ist auf der Liegenschaft nicht vorhanden.
Soweit anlässlich der Befundaufnahme informiert wurde, erfolgt derzeit lediglich eine gelegentliche Nutzung durch die Eigentümerin zu Wohnzwecken, Mietverhältnisse sollen an der Liegenschaft nicht bestehen, sodass für die Bewertung Bestandsfreiheit angenommen wird (= Risiko eines Erstehers!).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 37.800,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.
Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
WICHTIGER HINWEIS:
Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größeren Taschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wird
Ihnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zu erscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden.
Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres Lichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.
Näheres siehe Langgutachten Mag. Ganster!
Geringstes Gebot: 340.200,00 EUR
stilling
#BezirkGraz
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Alle data er ca. Data.

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