Liegenschaft EZ 1800 - Zwangsversteigerung
reedb-id: 1303190
連絡先:
Versteigerungsdatum und -zeit: am 18.12.2025 um 10:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG
Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG
一戸建て グラーツ オーストリア | QR-CODE ...

一戸建て
抵当流れ
評価額、時価 € 425,000 (≈ US$ 493,000)
AT-8053 グラーツ, ヴェッツェルスドルフ イン デア ヴェストシュタイアマルク, Irisweg 7
ドイツ連邦共和国シュタイアーマルク, オーストリア
ファイナンス
オークション開催日 18.12.2025
493,000)
評価額、時価 € 425,000 (≈
地域
土地0.20 エーカー
説明
Grundbuch: KG 63125 WeblingEinlagezahl: EZ 1800
Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr .1392 im Ausmaß von 792 m², davon 117 m² Bauf.
(10) und 675 m² Gärten(10) mit dem Wohnhaus Irisweg 7, 8053 Graz
Die Bewertungsliegenschaft befindet sich im XVI. Grazer Stadtbezirk Straßgang in normaler
Wohnlage am Irisweg, einer von der Harter Straße nach Osten zur Glesingerstraße hin
führenden Verbindungsstraße im öffentlichen Gut.
Das Grundstück Nr. .1392 im katastralen Ausmaß von 792 m2 wird im Norden unmittelbar
vom Irisweg begrenzt, es ist eben sowie grundsätzlich trapezförmig und sich nach Süden hin
verbreiternd konfiguriert.
Die Bebauung umfasst das in gekuppelter Bauweise errichtete Wohnhaus Irisweg 7
(Doppelhaushälfte), bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss und ausgebautem
Dachgeschoss, und eine Garage südwestlich des Wohnhauses sowie ein altes
Nebengebäude mit angebautem Holzunterstand im südwestlichen Grundstückseck.
Bei den nicht bebauten Grundstücksflächen handelt es sich um Außenanlagen (Grünflächen
mit Bepflanzung und Bestockung, befestigter Gehweg, etc.).
Die Nachbarliegenschaften sind mit freistehenden Wohnhäusern und Doppelwohnhäusern
ähnlichen Errichtungszeitpunktes bebaut.
Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes und weitergehende
Infrastruktureinrichtungen sind innerhalb des Bezirkes gegeben.
Anlässlich der Befundaufnahme wurde darüber informiert, dass das Wohnhaus der Stadtlage
entsprechend erschlossen ist (Strom, Wasser, Kanal), weiters besteht ein
Fernwärmeanschluss.
Gemäß Abfrage der Flächenwidmung im Geografischen Informationssystem der Stadt Graz ist
das Grundstück als „Reines Wohngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,3 bis 0,4
ausgewiesen, hinsichtlich möglicher Naturgefahren wird auf den beiliegenden „HORA“- Pass
verwiesen.
Der steuerliche Einheitswert wurde mangels Relevanz für die Verkehrswertermittlung nicht
erhoben, zu sonstigen Abgaben- und Gebührenrückständen siehe die dem Langgutachten
beiliegende Mitteilung der Stadt Graz.
Wohnhaus Irisweg 7, 8053 Graz: Soweit anhand der im Grazer Stadtarchiv zur Verfügung
gestellten Unterlagen erhoben werden konnte, erfolgte die ursprüngliche Errichtung aufgrund
einer Baubewilligung aus dem Jahr 1957, die Endbeschau erfolgte im Jahr 1962, die
Benützungsbewilligung für das Erdgeschoss wurde im Jahr 1963 erteilt, die vollständige
Benützungsbewilligung einschließlich des Dachgeschosses stammt aus dem Jahr 1965,
sodass für die Bewertung zum Bewertungsstichtag von einem tatsächlichen Baualter von 60
Jahren ausgegangen wird.
Das Nebengebäude im südwestlichen Grundstückseck wurde aufgrund einer Baubewilligung
aus dem Jahr 1960 errichtet, die Garage aufgrund einer Baubewilligung aus dem Jahr 1966.
Nach dem Erwerb durch die nunmehrigen Eigentümer wurden diverse
Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt (z.B. Wärmedämmung der Fassaden,
Fenstertausch, Erneuerung diverser Bodenbeläge, teilweise der Türen, der Radiatoren, der
Wand- und Deckenoberflächen, der Sanitärausstattung, der Elektrik, etc.).
Das Wohnhaus besteht aus Kellergeschoss, Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss,
es wurde grundsätzlich massiv als Ziegelbau errichtet, die Fassaden sind mit einer
Wärmedämmung versehen und mit Putz beschichtet, den oberen Abschluss bildet ein
Satteldach mit Eterniteindeckung, Regenrinnen und Abfallrohre sind vorhanden.
Der Zugang in das Wohnhaus erfolgt an der Westseite, wo ein neuerer Türabschluss mit
Glaslichten besteht, über einen Kunststeinstiegenlauf erreicht man das Niveau des
Erdgeschosses, zwischen dem Erdgeschoss und dem Dachgeschoss besteht eine zweiläufige
Holzwangenstiege mit Holzgeländer, in den Keller führt eine Massivstiege, deren Tritt- und
Setzstufen verfliest sind.
Die Beheizung des Wohnhauses erfolgt über einen Anschluss an das Fernwärmenetz, wobei
zur Raumheizung neuere Radiatoren vorhanden sind, hinsichtlich der Warmwasserbereitung
ist im Kellergeschoss ein elektrischer Warmwasserboiler ersichtlich.
Zur Belichtung sind neuere Kunststofffenster mit Isolierverglasung sowie bauartgleiche
Fenstertüren vorhanden, als Sonnenschutz sind Gurtzugrollläden ausgeführt, die Belichtung
im Dachgeschoss erfolgt über Gaupen bzw. auch ein Dachflächenfenster.
Der Hauseingang ist gegenüber außen mit einer neueren Glaslichtentüre abgeschlossen, im
Inneren bestehen grundsätzlich Vollbautüren, welche an Umfassungszargen angeschlagen
sind, im Kellergeschoss sind auch alte Dreifüllungstüren bestehend.
Die Räumlichkeiten im Kellergeschoss sind dem Verwendungszweck entsprechend einfacher
ausgestattet, wurden jedoch teilweise ebenfalls modernisiert.
Die Fußböden weisen unterschiedliche Beläge auf (Terrazzo, Fliesen, Laminat, Parkett), die
Wandoberflächen, Dachschrägen und Deckenuntersichten sind grundsätzlich gemalt bzw.
sind in den Sanitärräumen Wandverfliesungen ausgeführt.
Die Sanitärausstattung umfasst im Erdgeschoss einen Sanitärraum mit Stand-WC, Dusche
und Handwaschbecken sowie im Dachgeschoss einen Sanitärraum mit Hänge-WC mit
Einbauspülkasten, Duschkabine und Handwaschbecken.
Die Elektro-Installationen vermitteln einen zeitgemäßen Eindruck.
Anhand der erhobenen Einreichpläne ergibt sich für die Unterkellerung eine Bruttogrundfläche
von gerundet 69,00 m2, jene des Erdgeschosses beträgt ebenfalls gerundet 69,00 m2, die
Bruttogrundfläche im Dachgeschoss beträgt gerundet 69,00 m2 zuzüglich westseitigem
Balkon.
Die Grundrisse entsprechen im Wesentlichen den beiliegenden Plänen, anhand dieser ergibt
sich für das Erdgeschoss und das Dachgeschoss eine Nutzfläche (im Sinne des WEG) von
gesamt gerundet 106,00 m².
Das effektive Baualter zum Bewertungsstichtag beträgt – wie oben angeführt – rund 60 Jahre,
die gewöhnliche Gesamtnutzungsdauer derartiger Gebäude beträgt gemäß
Bewertungsliteratur 70 Jahre, in Hinblick auf vor Kurzem durchgeführte
Modernisierungsmaßnahmen am Wohnhaus wird die Restnutzungsdauer zum
Bewertungsstichtag mit 40 Jahren eingeschätzt.
Der Bau- und Erhaltungszustand kann in Hinblick auf das relative Baualter als gut bis sehr gut
bezeichnet werden.
Die Garage weist eine Bruttogrundfläche von 24,00 m2 auf, es ist eine Montagegrube
vorhanden, der Abschluss gegenüber außen erfolgt über ein zweiflügeliges Drehtor, das
Baualter zum Bewertungsstichtag beträgt rund 59 Jahre.
Nebengebäude im südwestlichen Grundstückseck: Dieses massiv errichtete Nebengebäude
sowie der daran anschließende Unterstand in Holzkonstruktion weisen aufgrund des
Baualters keinen Zeitwert mehr auf.
Die Außenanlagen sind insgesamt als normal zu klassifizieren.
Inventar und Zubehör ist nicht bewertungsgegenständlich.
Nutzung: Von der erstverpflichteten Partei wurde mitgeteilt, dass das Wohnhaus und die
Liegenschaft von Herrn Tchen Xiao samt Mitbewohnern gegen Bezahlung der Betriebskosten
angemietet wurden, wobei ein schriftlicher Mietvertrag nicht existieren soll. Inwieweit die
zweitverpflichtete Partei zusätzlich Mietvereinbarungen getroffen hat bzw. Mieten
vereinnahmt, kann von der erstverpflichteten Partei nicht beantwortet werden, da diese mit
der zweitverpflichteten Partei laut ihrer Information in Scheidung lebt.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Vermietung des Wohnhauses eine
Vollausnahme vom MRG darstellt, inwieweit jedoch Vereinbarungen bestehen, die eine
kurzfristige Beendigung dieses Bestandsverhältnisses verhindern (z.B. Kündigungsverzicht)
oder allenfalls auch Mietvorauszahlungen geleistet wurden, ist nicht bekannt, weshalb solche
auch nicht berücksichtigt werden. Dies stellt ein Risiko für einen Ersteher dieser Liegenschaft
dar!
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 42.500,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum
Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen
Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.
Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls
Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Näheres siehe Langgutachten!
Vadium: Grundbuch: KG 63125 Webling
Einlagezahl: EZ 1800
Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr .1392 im Ausmaß von 792 m², davon 117 m² Bauf.
(10) und 675 m² Gärten(10) mit dem Wohnhaus Irisweg 7, 8053 Graz
Die Bewertungsliegenschaft befindet sich im XVI. Grazer Stadtbezirk Straßgang in normaler
Wohnlage am Irisweg, einer von der Harter Straße nach Osten zur Glesingerstraße hin
führenden Verbindungsstraße im öffentlichen Gut.
Das Grundstück Nr. .1392 im katastralen Ausmaß von 792 m2 wird im Norden unmittelbar
vom Irisweg begrenzt, es ist eben sowie grundsätzlich trapezförmig und sich nach Süden hin
verbreiternd konfiguriert.
Die Bebauung umfasst das in gekuppelter Bauweise errichtete Wohnhaus Irisweg 7
(Doppelhaushälfte), bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss und ausgebautem
Dachgeschoss, und eine Garage südwestlich des Wohnhauses sowie ein altes
Nebengebäude mit angebautem Holzunterstand im südwestlichen Grundstückseck.
Bei den nicht bebauten Grundstücksflächen handelt es sich um Außenanlagen (Grünflächen
mit Bepflanzung und Bestockung, befestigter Gehweg, etc.).
Die Nachbarliegenschaften sind mit freistehenden Wohnhäusern und Doppelwohnhäusern
ähnlichen Errichtungszeitpunktes bebaut.
Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes und weitergehende
Infrastruktureinrichtungen sind innerhalb des Bezirkes gegeben.
Anlässlich der Befundaufnahme wurde darüber informiert, dass das Wohnhaus der Stadtlage
entsprechend erschlossen ist (Strom, Wasser, Kanal), weiters besteht ein
Fernwärmeanschluss.
Gemäß Abfrage der Flächenwidmung im Geografischen Informationssystem der Stadt Graz ist
das Grundstück als „Reines Wohngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,3 bis 0,4
ausgewiesen, hinsichtlich möglicher Naturgefahren wird auf den beiliegenden „HORA“- Pass
verwiesen.
Der steuerliche Einheitswert wurde mangels Relevanz für die Verkehrswertermittlung nicht
erhoben, zu sonstigen Abgaben- und Gebührenrückständen siehe die dem Langgutachten
beiliegende Mitteilung der Stadt Graz.
Wohnhaus Irisweg 7, 8053 Graz: Soweit anhand der im Grazer Stadtarchiv zur Verfügung
gestellten Unterlagen erhoben werden konnte, erfolgte die ursprüngliche Errichtung aufgrund
einer Baubewilligung aus dem Jahr 1957, die Endbeschau erfolgte im Jahr 1962, die
Benützungsbewilligung für das Erdgeschoss wurde im Jahr 1963 erteilt, die vollständige
Benützungsbewilligung einschließlich des Dachgeschosses stammt aus dem Jahr 1965,
sodass für die Bewertung zum Bewertungsstichtag von einem tatsächlichen Baualter von 60
Jahren ausgegangen wird.
Das Nebengebäude im südwestlichen Grundstückseck wurde aufgrund einer Baubewilligung
aus dem Jahr 1960 errichtet, die Garage aufgrund einer Baubewilligung aus dem Jahr 1966.
Nach dem Erwerb durch die nunmehrigen Eigentümer wurden diverse
Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt (z.B. Wärmedämmung der Fassaden,
Fenstertausch, Erneuerung diverser Bodenbeläge, teilweise der Türen, der Radiatoren, der
Wand- und Deckenoberflächen, der Sanitärausstattung, der Elektrik, etc.).
Das Wohnhaus besteht aus Kellergeschoss, Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss,
es wurde grundsätzlich massiv als Ziegelbau errichtet, die Fassaden sind mit einer
Wärmedämmung versehen und mit Putz beschichtet, den oberen Abschluss bildet ein
Satteldach mit Eterniteindeckung, Regenrinnen und Abfallrohre sind vorhanden.
Der Zugang in das Wohnhaus erfolgt an der Westseite, wo ein neuerer Türabschluss mit
Glaslichten besteht, über einen Kunststeinstiegenlauf erreicht man das Niveau des
Erdgeschosses, zwischen dem Erdgeschoss und dem Dachgeschoss besteht eine zweiläufige
Holzwangenstiege mit Holzgeländer, in den Keller führt eine Massivstiege, deren Tritt- und
Setzstufen verfliest sind.
Die Beheizung des Wohnhauses erfolgt über einen Anschluss an das Fernwärmenetz, wobei
zur Raumheizung neuere Radiatoren vorhanden sind, hinsichtlich der Warmwasserbereitung
ist im Kellergeschoss ein elektrischer Warmwasserboiler ersichtlich.
Zur Belichtung sind neuere Kunststofffenster mit Isolierverglasung sowie bauartgleiche
Fenstertüren vorhanden, als Sonnenschutz sind Gurtzugrollläden ausgeführt, die Belichtung
im Dachgeschoss erfolgt über Gaupen bzw. auch ein Dachflächenfenster.
Der Hauseingang ist gegenüber außen mit einer neueren Glaslichtentüre abgeschlossen, im
Inneren bestehen grundsätzlich Vollbautüren, welche an Umfassungszargen angeschlagen
sind, im Kellergeschoss sind auch alte Dreifüllungstüren bestehend.
Die Räumlichkeiten im Kellergeschoss sind dem Verwendungszweck entsprechend einfacher
ausgestattet, wurden jedoch teilweise ebenfalls modernisiert.
Die Fußböden weisen unterschiedliche Beläge auf (Terrazzo, Fliesen, Laminat, Parkett), die
Wandoberflächen, Dachschrägen und Deckenuntersichten sind grundsätzlich gemalt bzw.
sind in den Sanitärräumen Wandverfliesungen ausgeführt.
Die Sanitärausstattung umfasst im Erdgeschoss einen Sanitärraum mit Stand-WC, Dusche
und Handwaschbecken sowie im Dachgeschoss einen Sanitärraum mit Hänge-WC mit
Einbauspülkasten, Duschkabine und Handwaschbecken.
Die Elektro-Installationen vermitteln einen zeitgemäßen Eindruck.
Anhand der erhobenen Einreichpläne ergibt sich für die Unterkellerung eine Bruttogrundfläche
von gerundet 69,00 m2, jene des Erdgeschosses beträgt ebenfalls gerundet 69,00 m2, die
Bruttogrundfläche im Dachgeschoss beträgt gerundet 69,00 m2 zuzüglich westseitigem
Balkon.
Die Grundrisse entsprechen im Wesentlichen den beiliegenden Plänen, anhand dieser ergibt
sich für das Erdgeschoss und das Dachgeschoss eine Nutzfläche (im Sinne des WEG) von
gesamt gerundet 106,00 m².
Das effektive Baualter zum Bewertungsstichtag beträgt – wie oben angeführt – rund 60 Jahre,
die gewöhnliche Gesamtnutzungsdauer derartiger Gebäude beträgt gemäß
Bewertungsliteratur 70 Jahre, in Hinblick auf vor Kurzem durchgeführte
Modernisierungsmaßnahmen am Wohnhaus wird die Restnutzungsdauer zum
Bewertungsstichtag mit 40 Jahren eingeschätzt.
Der Bau- und Erhaltungszustand kann in Hinblick auf das relative Baualter als gut bis sehr gut
bezeichnet werden.
Die Garage weist eine Bruttogrundfläche von 24,00 m2 auf, es ist eine Montagegrube
vorhanden, der Abschluss gegenüber außen erfolgt über ein zweiflügeliges Drehtor, das
Baualter zum Bewertungsstichtag beträgt rund 59 Jahre.
Nebengebäude im südwestlichen Grundstückseck: Dieses massiv errichtete Nebengebäude
sowie der daran anschließende Unterstand in Holzkonstruktion weisen aufgrund des
Baualters keinen Zeitwert mehr auf.
Die Außenanlagen sind insgesamt als normal zu klassifizieren.
Inventar und Zubehör ist nicht bewertungsgegenständlich.
Nutzung: Von der erstverpflichteten Partei wurde mitgeteilt, dass das Wohnhaus und die
Liegenschaft von Herrn Tchen Xiao samt Mitbewohnern gegen Bezahlung der Betriebskosten
angemietet wurden, wobei ein schriftlicher Mietvertrag nicht existieren soll. Inwieweit die
zweitverpflichtete Partei zusätzlich Mietvereinbarungen getroffen hat bzw. Mieten
vereinnahmt, kann von der erstverpflichteten Partei nicht beantwortet werden, da diese mit
der zweitverpflichteten Partei laut ihrer Information in Scheidung lebt.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Vermietung des Wohnhauses eine
Vollausnahme vom MRG darstellt, inwieweit jedoch Vereinbarungen bestehen, die eine
kurzfristige Beendigung dieses Bestandsverhältnisses verhindern (z.B. Kündigungsverzicht)
oder allenfalls auch Mietvorauszahlungen geleistet wurden, ist nicht bekannt, weshalb solche
auch nicht berücksichtigt werden. Dies stellt ein Risiko für einen Ersteher dieser Liegenschaft
dar!
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 42.500,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum
Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen
Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.
Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls
Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Näheres siehe Langgutachten!
Geringstes Gebot: 212.500,00 EUR
所在地
#BezirkGraz
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