B-LNr 3, 24/60 Anteile an der Liegenschaft EZ 171, KG 67203 Großsölk, bestehend aus den Grundstücken .471, 841/2, 841/5, 841/7, 842/4 mit einer Gesamtfläche von 1.626 m². Lage: Die Liegenschaft befindet sich im Gemeindegebiet „Sölk“ (Großsölk, Kleinsölk, Stein an der Enns), an der Landesstraße L704 (Sölkpass-Straße), ca. 12 km vor der Ortschaft St. Nikolai im Sölktal, im ländlichen Bereich, (Bushaltestelle befindet sich fußläufig zur Liegenschaft). GPS-Koordinaten: 47.472547 / 14.014569 Form: Vieleckig Neigung, Gelände, Bodenbeschaffenheit: geneigt von Nord nach Süd Zufahrt: Abgehend von öffentlicher Straße „Landesstraße – L704“, über Grundstück 842/3, zur Liegenschaft, einfache befestigte Zufahrt. Bodenkontaminierung: Die Bewertung erfolgt kontaminationsfrei. Ob Bodenverunreinigungen vorliegen, wurde nicht erhoben, da die dafür notwendigen Untersuchungen den geforderten Umgang der Begutachtung übersteigen würden. Im Verdachtsflächenkataster des Umweltbundesamtes ist das bewertungsgegenständliche Grundstück nicht verzeichnet. Auszug aus dem Verdachtsflächenkataster: Informationen zu: Bundesland: Steiermark Bezirk: Liezen Gemeinde: Großsölk (Gemeinde Sölk 67203) Katastralgemeinde: Großsölk (Gemeinde Sölk 67203) Grundstücksnummer: .471+841/2+8 41/5+841/7+842/4 Information: Dieses Grundstück ist nicht im Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas verzeichnet. Nutzung: Die Liegenschaft teilt sich in 3Teilbereiche: Bereich A: Wohnhaus und Freifläche Bereich B: Garagengebäude Bereich C: Grundstück Aufschließung, Infrastruktur: Strom: E-Werk Gröbming Wasser: Wasserleitung (Eigene) Abfuhr der Fäkalien: ÖffentlicherKanal Oberflächenwasser: Öffentlicher Kanal, Versickerung auf eigenem Grund Telefon: Öffentliche Netzleistung Einfriedung: Einzäunung Außenanlage: Grünfläche Widmung: Dorfgebiet (DG) und Landwirtschaftliche Fläche (LW) Bebauungsdichte 0,2 – 0,5 Teilbereich A – Wohnhaus: Der Liegenschaftsteil besteht aus den GrdstNr. .471, 841/2 und 842/4 mit einer Gesamtfläche von 1.096 m² Flächenwidmung: Freiland Gefahrenzone: Teilweise Rote und teilweise Gelbe Zone Landesstraße L704: Mindestabstand bereits erreicht. Das Areal grenzt nördlich an die Landesstraße L704, beim Zubau 1995 wurde schon der erforderliche Mindestabstand zur L704 ausgenutzt, somit ist keine Erweiterung möglich. Raumprogramm: Wohnhaus bestehend aus Kellergeschoß, Erdgeschoß und Dachgeschoß. Kellergeschoß (teilweise unterkellert) bestehend aus Heizraumkeller und Kellerraum. Erdgeschoß bestehend aus Gang/Stiegenhaus, Küche/Essbereich, WC, Schlafzimmer, Zimmer und Bad. Dachgeschoß bestehend aus Vorraum, Abstellraum, WC, Schlafzimmer, Schlafzimmer und Zimmer. Das Gebäude wurde in 2 Abschnitten errichtet. Das Wohnhaus wird zur Zeit nicht bewohnt, und ist, um Schäden zu vermeiden, frostfrei zu halten. 1. Abschnitt: Baugenehmigung am 23.12.1953 Benützungsbewilligung am01.11.1969 Technische Beschreibung: Fundamente/Kellerwände: Betonmauerwerk Außen-/Mittelwände: Holzriegelbau Fassade: Holzschalung, tlw. VWSSystem Decke: Tram Lage Dachstuhl bzw. Eindeckung: Pfetten-Dachstuhl, Dacheindeckung hart,Satteldach Innentreppen: Holztreppe Fußböden: Holzboden, PVC, Fliesen Fenster: tlw Holzisolierglasfenster Innentüren: Vollholz mit Holzzargen Außentüren: Vollholz mit Isolierglaseinsatz Heizung: Zentralheizung, Radiatoren, Einzelofenfeuerung Wandbeläge: Zimmer, Wohnräume – Putzflächen, Anstrich; Bäder, WCs – Fliesenbelag Balkon: Holzbalkon, Holzgeländer Zustandsbeschreibung: Der vorliegende Gebäudeteil 1 wurde ca 1953/1960 nach dem damaligen einfachsten Standard errichtet. Somit ein Alter von ca. 65 Jahren. Der Wohnbereich entspricht nicht mehr den Anforderungen des Jahres 2024. Vor allem die Raumgestaltung-, Hygiene-, Installationstechnik-, Wärmedämmung, etc., so ist in diesem Zustand keine Wohnnutzung möglich. Die regelmäßigen Erhaltungsarbeiten wurden in geringstem Ausmaß durchgeführt. Es erfolgte jedoch nur eine augenscheinliche Besichtigung des Bewertungsobjektes. Eine weitere bauliche Untersuchung des Gebäudes oder seiner Teile wurde nicht durchgeführt. Somit kann das Vorliegen von augenscheinlich nicht erkennbaren Ausführungsmängel oder Bauschäden nicht ausgeschlossen werden. 2. Abschnitt (Anbau): Baugenehmigung am 15.02.1995 Benützungsbewilligung: lt. Auskunft Gemeindeamt Sölk vom 19.12.2024 wurde um keine Benützungsbewilligung angesucht und auch keine „Bauführerbescheinigung“ ausgestellt. Technische Beschreibung: Fundamente: Stahlbeton Außen-/Mittelwände: Ziegelbau Fassade: Holzschalung, tlw. Putzflächen Decke: Stahlbetondecke Dachstuhl bzw. Eindeckung: Pfetten- Dachstuhl, Dacheindeckung hart, Satteldach Innentreppen: Holztreppe Fußböden: Fliesen, Parkett Fenster: Holzisolierglasfenster Innentüren: Vollholz mit Holzzargen Außentüren: Vollholz mit Isolierglaseinsatz Heizung: Zentralheizung, Pellets Radiatoren, Einzelofenfeuerung Wandbeläge: Zimmer, Wohnräume – Putzflächen, Anstrich; Bäder, WCs –Fliesenbelag Balkon: Holzbalkon, Holzgeländer Zustandsbeschreibung: Der vorliegende Gebäudeteil 2 wurde ca. 1995 nach dem damaligen einfachsten Standard errichtet. Somit ein Alter von ca. 30 Jahren. Der Wohnbereich entspricht nicht mehr den Anforderungen des Jahres 2024. Vor allem die Raumgestaltung-, Hygiene-, Installationstechnik-, Wärmedämmung, etc., so ist in diesem Zustand keine Wohnnutzung möglich. Die regelmäßigen Erhaltungsarbeiten wurden in geringstem Ausmaß durchgeführt. Es erfolgte jedoch nur eine augenscheinliche Besichtigung des Bewertungsobjektes. Eine weitere bauliche Untersuchung des Gebäudes oder seiner Teile wurde nicht durchgeführt. Somit kann das Vorliegen von augenscheinlich nicht erkennbaren Ausführungsmängel oder Bauschäden nicht ausgeschlossen werden. Vorbau – Anbau Lagergebäude: Anbau an Wohnhaus – südseitig. Nicht genehmigt. Nicht genehmigungsfähig (Widmung, Gefahrenzone, Bauzustand). Abmessung: 5,50/9,30 mit Rücksprung 9,30/5,50, erdgeschoßig, Ausführung Stahlbeton Außenanlage: Ausstattung: Freifläche, teilweisePflasterung, tlw. Asphalt bzw. Grünfläche, Schotterfläche Teilbereich B – Doppelgarage: Bestehend aus Grdst.Nr. 871/7 mit einer Fläche von 263 m². Flächenwidmung: Freiland Gefahrenzone: Teilweise Rote und teilweise Gelbe Zone Landesstraße L704: Mindestabstand bereits erreicht. Das Areal grenzt nördlich an die Landesstraße L704, beim Zubau 1995 wurde schon der erforderliche Mindestabstand zur L704 ausgenutzt, somit ist keine Erweiterung möglich. Abmessung: Erdgeschossig – 6,25/6,50 Baujahr: ca 1995 – Baugenehmigung vom 12.08.1992 Benützungsbewilligung noch offen Ausführung: Massivbau – Außen und Innen verputzt Massivdecke – Stahlbeton Metall – Garagenkopptore Pfetten-Dachstuhl, Harte Dachdeckung Teilbereich C – Grundstück: Bestehend aus Grdst.Nr 841/5 mit einer Fläche von 267 m². Flächenwidmung: Dorfgebiet – Bebauungsdichte 0,2-0,5 Gefahrenzone: Teilweise Gelbe Zone Form: sehr schmal, Längsgezogen Länge ca 45 Meter, Breite von ca 3,00 bis 8,00 Meter Neigung: sehr steil Zufahrt: keine geeignete alleinige Zufahrt Bebaubarkeit: als alleiniges Grundstück – nicht bebaubar Nur in Zusammenhang mit Nachbargrundstück – sinnvoll, als Erweiterung von Bebauungsdichterahmen
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