Detached house Markt Sankt Martin Auction / Foreclosure Austria | Wohngebäude - Zwangsversteigerung

Wohngebäude - Zwangsversteigerung 

reedb-id: 1266902
Contact information:
Versteigerungsdatum und -zeit: am 12.9.2025 um 10:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Oberpullendorf, 1. Stock, Saal Nr. 123
Detached house Markt Sankt Martin Auction / Foreclosure Austria
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Detached house
Foreclosures
estimated, market value € 151,600 (≈ US$  173,000) 
AT-7341 Markt Sankt Martin, Neugasse 76
Burgenland, Austria

 
 
   
Areas
Living space1,329.88 sqft
Property0.26 acre
Description
LAGE:
Diese drei Grundstücke bilden in der Natur eine wirtschaftliche Einheit und liegen am Ortsrand von St. Martin und reichen von der „Neugasse“ bis zum „Hieszbergerweg“. Die Lage der Grundstücke ist von der „Neugasse“ zum „Hieszbergerwerg“ hin leicht geneigt, die Fi-guration rechteckig, schmal und langgestreckt. Die umliegenden Grundstücke sind soweit bekannt mit diversen Wohn- und Nebengebäuden bebaut.
INFRASTRUKTUR:
Sämtliche infrastrukturelle Gegebenheiten, wie Gaststätten, Einkaufsmöglichkeit für den täglichen Gebrauch, eine Volksschule, eine Bank und öffentliche Haltestellen sind in Neutal vorhanden. Die größeren infrastrukturellen Gegebenheiten befinden sich in der Bezirksvorstadt Oberpullendorf (ca. 10 km Entfernung).
GEBÄUDEBESCHREIBUNG:
WOHNGEBÄUDE:
Wie von der Baubehörde mitgeteilt liegen Pläne und Bescheide nicht vor. Das Baujahr ist daher nicht bekannt. Vom Aussehen und Stil her dürfte es um das Jahr 1900 als Streckhof errichtet worden sein und wurde, wie bei der Befundaufnahme feststellbar, restauriert und instandgesetzt.
Zum damaligen Zeitpunkt dürfte aufgrund der technischen Ausführungen straßenseitig ein Wohnbereich und im rückwärtigen Bereich ein Wirtschaftsteil bestanden haben. Der Wirtschaftsbereich wurde in einen Wohnbereich umgebaut. An Räumlichkeiten bestehen daher im Haus: 4 Zimmer, Waschraum, Kabinett, Wohnküche, Badezimmer sowie Gang- und Flurflächen. Soweit an einer Klapptüre ersichtlich ist, ist ein Keller vorhanden. Zu diesem war kein Zugang möglich. Angegeben wird, dass dieser sehr klein ist und nur geringe Raumhöhe aufweist.
Die Aufschließung und Erreichung erfolgten in der momentanen Konzeption von der Neugasse aus, sodass Zugang und Zufahrt von dieser Gasse aus bestehen. Der Eingang in das Wohnhaus erfolgt über eine Vorlegstufe. Diesem Eingangsbereich ist eine überdachte Holzkonstruktion, in sehr einfacher Ausführung angebaut (einfache Verglasung und einer Tür, ebenfalls mit einfacher Verglasung).
NEBENGEBÄUDE 1:
Dieses Nebengebäude schließt mit L-förmigen Grundriss an das Wohngebäude an. Es liegen keine Pläne und Bescheide vor. Der Quertrakt ist älteren Datums (vermutlich dem Wohn- und ehemaligen Wirtschaftsgebäude entsprechend), ein Teilbereich an der Gartenseite wurde zu einem späteren Zeitpunkt angebaut.
Das Nebengebäude hat L-förmigen Grundriss und sind vorhanden: Abstell- und Lagerräume. Der alte Gebäudeteil ist sowohl vom Hof als auch vom Garten erreichbar. Der zugebaute Bereich ist ausschließlich vom Garten begehbar.
NEBENGEBÄUDE 2:
Dieses Nebengebäude 2 ist neueren Datums und wurde im Hof errichtet. Auch hier liegen keine Pläne und Bescheid vor. Es ist eingeschossig, massiv hergestellt und wurde als Art Sommerküche verwendet.
Die Erreichbarkeit erfolgt vom Hof aus.
AUSSENANLAGEN UND EINFRIEDUNGEN:
Straßenseitig hergestellt ist ein Sockelmauerwerk mit Alu-Zaun auf Betonsäulen montiert. Gleichfalls auf Betonsäulen montiert ist das doppelflügelige Tor mit der Eingangstüre. Die Hoffläche ist großteils befestigt und mit Verbundsteinen bzw. Betonflöz versehen. An der rechten Seite besteht ein Blumenbeet.
Ersichtlich im Innenhof ist vom Kanal der Hausanschlussschacht nahe vom Einfahrtstor bzw. besteht ein verrohrter Brunnen. Inwieweit dieser wasserführend ist, konnte nicht überprüft werden.
Im Anschluss an den unverbauten Bereich Richtung „Hieszbergerweg“ befindet sich eine Gartenfläche mit Maschenzaun eingefriedet und besteht zu dieser Gasse hin ein Zufahrtstor. Festgehalten wird, dass diese Einfriedung nicht an der straßenseitigen Grundgrenze hergestellt ist und waren - lt. Angabe - vorgesehen, Stellplätze vor dieser Einfriedung zu errichten.

Vadium: 15.160,00 EUR
Geringstes Gebot: 75.800,00 EUR
Position
#BezirkOberpullendorf
Disclaimer
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